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Fristen für die Einreichung der Erklärungen

Fristen für die Einreichung der Erklärungen

  • Antrag auf eine zusätzliche Frist, um Ihre Erklärung einzureichen

    Die Gewährung einer Fristverlängerung ist:

    • eine absolute Ausnahme und
    • nur aus rechtmäßigen Gründen oder in Fällen höherer Gewalt möglich.

    Antrag auf Fristverlängerung

  • Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2023

     In dieser Übersicht (PDF, 93.3 KB) finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzstichtag.

    • Allgemeine Regel
      Ab dem Datum des Bilanzabschlusses haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.
      • Diese Frist von 7 Monaten beginnt am 1. Tag des Monats nach dem Monat des Bilanzstichtags.
      • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
         
    • Ausnahme: Für die Daten des Bilanzabschlusses vom 31. Dezember 2022 bis zum 28. Februar 2023 gilt eine zusätzliche Einreichungsfrist bis zum 10. Oktober 2023 einschließlich.
      Schnellere Erstattung der GSt – StjP – StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 8. September 2023 ein
       
    • Für wen?
      Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
      • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
      • unabhängig von der Rechtsform (gewöhnliches Statut/aufgelöste Gesellschaften),
      • unabhängig von der Art der Erklärung (GSt., StjP, StGF/G).
  • Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2022

     In dieser Übersicht (PDF, 87.9 KB) finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzstichtag.

    • Allgemeine Regel
      Ab dem Datum des Bilanzabschlusses haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.
      • Diese Frist von 7 Monaten beginnt am 1. Tag des Monats nach dem Monat des Bilanzstichtags.
      • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
         
    • Ausnahme: Für die Daten des Bilanzabschlusses vom 31. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 gilt eine zusätzliche Einreichungsfrist bis zum 17. Oktober 2022 einschließlich.
      Schnellere Erstattung der GSt – StjP – StGF/G? Reichen Sie Ihre Erklärung spätestens am 15. September 2022 ein.
       
    • Für wen?
      Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
      • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
      • unabhängig von der Rechtsform (gewöhnliches Statut/aufgelöste Gesellschaften),
      • unabhängig von der Art der Erklärung (GSt., StjP, StGF/G).
  • Fristen für die Einreichung der Erklärungen - Steuerjahr 2021

     In dieser Übersicht (PDF, 70.09 KB), finden Sie alle Einreichungsfristen nach Bilanzdatum.

    • Allgemeine Regel
      • Ab dem Datum des Bilanzabschlusses haben Sie, unabhängig vom Datum der Generalversammlung, eine Frist von 7 Monaten, um Ihre Erklärung einzureichen.
        • Diese Frist von 7 Monaten beginnt am 1. Tag des Monats nach dem Monat des Bilanzdatums.
        • Fällt das äußerste Datum für die Einreichung der Erklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den ersten darauffolgenden Werktag.
           
    • Ausnahme: Aufgrund der besonderen Umstände, die sich aus der Covid-19-Krise ergeben, gilt für die Bilanzdaten vom 31. Dezember 2020 bis einschließlich 28. Februar 2021 eine zusätzliche Frist für die Einreichung der Erklärung bis einschließlich 28. Oktober 2021.
       
    • Für wen?
      Dieses Verfahren gilt für alle juristischen Personen:
      • unabhängig von der Art der Einreichung (online/auf Papier),
      • unabhängig von der Rechtsform (gewöhnliches Statut/aufgelöste Gesellschaften),
      • unabhängig von der Art der Erklärung (GSt., StjP, StGF/G).
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