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INTERNATIONALER WÄHRUNGSFONDS (IWF)

Belgien und der IWF

Belgien war eines der Gründungsmitglieder des IWF. Der belgische Anteil am Kapital des IWF beträgt derzeit 4.605 Millionen Sonderziehungsrechte (Rechnungseinheit des IWF), d. h. 1,80 % des Gesamtkapitals. Belgien steht somit an 12. Stelle unter den 188 Mitgliedern des IWF. Mit diesem Anteil hat Belgien Anspruch auf etwa 1,80 % der Stimmen im Board of Governors (Gouverneursrat).

Durch eine derzeit laufende Überprüfung wird die belgische Beteiligung auf 6.410,7 Millionen Sonderziehungsrechte ansteigen, was 1,35 % des Kapitals oder 1,30 % der Stimmrechte entspricht.

Belgien wird im Gouverneursrat durch den Gouverneur der Belgischen Nationalbank vertreten. Alle zwei Jahre vertritt der belgische Minister der Finanzen die belgisch-niederländische Wahlgruppe im International Monetary and Financial Committee (Internationaler Währungs- und Finanzausschuss, IMFC).

Belgien gehört zusammen mit den Niederlanden, Luxemburg, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Georgien, Israel, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Rumänien und der Ukraine zu einer Wahlgruppe. Belgien und die Niederlande benennen abwechselnd den Verwalter für diese Wahlgruppe.

Rolle der Verwaltung Internationale und Europäische Finanzielle Angelegenheiten

Die Verwaltung IEFA (International and European Financial Affairs) unterstützt den Minister der Finanzen bei der Verwaltung der Beziehungen zwischen Belgien und dem IWF und bei der Erfüllung seiner Rolle als Mitglied des IMFC. Die Verwaltung IEFA analysiert internationale Finanz- und Wirtschaftsentwicklungen, formuliert Stellungnahmen zu den vom IWF behandelten Themen, bereitet Standpunkte vor und nimmt an nationalen und internationalen Treffen teil.

INTERNATIONALER WÄHRUNGSFONDS (IWF)

Der Internationale Währungsfonds ist eine internationale Finanzinstitution und zählt derzeit 188 Mitglieder.

Ziele des IWF

Der IWF wurde 1944 mit dem Ziel gegründet, ein ausgewogenes Wachstum und hohe Beschäftigung zu stimulieren und Ländern mit vorübergehenden Zahlungsbilanzschwierigkeiten finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Innerhalb dieses Rahmens sorgt der IWF für:

  • die Förderung der internationalen Währungszusammenarbeit,
  • Wechselkursstabilität,
  • geordnete Wechselkursmechanismen.

Um diese Ziele zu erreichen, stehen dem IWF Werkzeuge wie Überwachung, Politikempfehlungen, finanzielle Unterstützung und technische Hilfe zur Verfügung.

Direktorium des IWF

Der IWF wird geleitet vom:

  • Board of Governors (Gouverneursrat),
  • Internationalen Währungs- und Finanzausschuss (IMFC),
  • Executive Board (Exekutivdirektorium).

Der Gouverneursrat trifft alle wichtigen Entscheidungen zur allgemeinen Politik. Jedes Mitglied des IWF hat einen Vertreter in diesem Rat.

Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) ist das politische Entscheidungsgremium, das die Politik des Fonds festlegt. Der Ausschuss hat 24 Mitglieder, die einen oder mehrere IWF-Mitgliedstaaten vertreten.

Das Exekutivdirektorium nimmt die laufende Geschäftsführung des IWF wahr. Wie der IMFC hat auch der Ausschuss 24 Mitglieder, die einen oder mehrere Mitgliedstaaten vertreten.

Weitere Informationen finden Sie unter (externer Link) www.imf.org