Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

One-Stop-Shop (OSS) – EU E-Commerce: Erinnerungsschreiben fälschlicherweise versandt

Datum:

Aufgrund eines technischen Zwischenfalls haben die im OSS-System registrierten Steuerpflichtigen fälschlicherweise ein Erinnerungsschreiben für die Einreichung der Erklärung für das zweite Quartal 2022 erhalten.

 Die gesetzliche Frist für die Einreichung dieser Erklärung ist tatsächlich der 31. Juli 2022.

Auch wenn Sie dieses Erinnerungsschreiben erhalten haben, haben Sie also bis zum 31. Juli 2022 Zeit, um Ihre OSS-Verpflichtungen in Bezug auf diesen Zeitraum zu erfüllen.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.