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OECD - DAC

AUSSCHUSS FÜR ENTWICKLUNGSHILFE (DAC)

DEFINITION:

Das „Development Assistance Committee (DAC)“ ist das wichtigste Konzertierungsorgan, in dem die bilateralen Gebergemeinschaften Folgendes anstreben:

  • Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit,
  • Steigerung der Wirksamkeit der Anstrengungen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung.

AUFGABE:

Im Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beraten die bilateralen Gebergemeinschaften über die Qualität und Quantität der Entwicklungszusammenarbeit.

ROLLE DER IEFA:

Ein Mitarbeiter der bilateralen Einheit der Verwaltung IEFA hat in den letzten Jahren die Tätigkeiten des DAC begleitet, unter anderem:

  • die Aufhebung der Entwicklungshilfe,
  • die statistische Schätzung der Schuldenerleichterung,
  • den Diskontsatz, der für die Berechnung der Zuschusskomponente zu verwenden ist,
  • die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit.*

* Diese Tätigkeiten haben zur sogenannten Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe geführt.

Die Teilnahme an den Tätigkeiten des DAC erfolgt in Zusammenarbeit und Koordinierung mit Beamten der Generaldirektion Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe des FÖD Auswärtige Angelegenheiten.