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Welche Fahrten?

Welche Fahrten?

  • Was versteht man unter „Fahrt Wohnsitz - Arbeitsplatz“?

    Die Fahrt Wohnsitz - Arbeitsplatz ist die Fahrt, die Sie auf der Strecke, die  zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem festen Arbeitsplatz liegt, zurücklegen. Diese Kategorie umfasst daher nicht die Fahrten, die Sie während Ihrer Arbeit zurücklegen. Wenn Sie z. B. einen Kunden besuchen, ist es nur eine berufliche Fahrt.

    Eine Strecke kann sich aus mehreren Fahrten zusammensetzen. Der Begriff „Strecke“ ist ein geographischer Begriff, während der Begriff „Fahrt“ sich auf den Akt der Bewegung mit einem bestimmten Verkehrsmittel bezieht. Jede Fahrt zählt.

    Die Fahrt Wohnsitz - Arbeitsplatz gilt als persönliche Fahrt, deren Kosten zu Ihren Lasten gehen. Manchmal zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Entschädigung für die entstandenen Kosten. Diese Entschädigung kann (teilweise) von der Steuer befreit werden. In manchen Fällen und wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie die damit verbundenen Kosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten abziehen.

  • Wenn ich einen Umweg mache, um meine Kinder zur Schule zu bringen, zählt dies zur Fahrt Wohnsitz - Arbeitsplatz?

    Nein. Jede zusätzliche Entfernung, die Sie aus privaten Gründen zurücklegen (z. B. um Ihre Kinder zur Schule oder Kindertagesstätte zu bringen oder abzuholen), stellt keine Fahrt Wohnsitz - Arbeitsplatz dar, sondern eine private Fahrt.