Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Tarife bewegliche Güter

Tarife für Schenkungen von beweglichen Gütern in der Region Brüssel-Hauptstadt

  • Was versteht man unter Zusammenwohnendem in der Region Brüssel-Hauptstadt?

    Unter Zusammenwohnendem versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt die Person, mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben hat.

  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an den Ehepartner/zusammenwohnenden Partner in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 3 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.

  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 3 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.

  • Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an eine andere Person als einen Ehepartner oder einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?

    Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 7 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.