Tarife für Schenkungen von beweglichen Gütern in der Region Brüssel-Hauptstadt
Was versteht man unter Zusammenwohnendem in der Region Brüssel-Hauptstadt?
Unter Zusammenwohnendem versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt die Person, mit der der Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben hat.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an den Ehepartner/zusammenwohnenden Partner in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 3 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 3 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.
Welcher Steuersatz wird bei der Schenkung von beweglichen Gütern an eine andere Person als einen Ehepartner oder einen Familienangehörigen in gerader Linie (Kind, Enkel, Elternteil, Großelternteil) in der Region Brüssel-Hauptstadt angewandt?
Grundsätzlich wird bei einer Schenkung eines beweglichen Gutes (Silber, Schmuck, Antiquitäten usw.), eine Schenkungssteuer von 7 % auf den Bruttoanteil des Beschenkten an diesem Gut erhoben.