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Tarife

  • Tarif zwischen Ehepartnern, Zusammenwohnenden und Erben in gerader Linie (Kind, Enkelkind, Elternteil, Großeltern usw.)

    Der folgende Tarif wird auf den Nettoerbteil angewandt, den jeder Erbe einzeln erbt.

    Teilbetrag in Euro Steuersatz pro Teilbetrag (%) Auf die Gesamtheit der vorherigen Teilbeträge zu erhebender Gesamtbetrag
    von bis (einschließlich)
    0,01 50.000 3 %
    50.000,01 100.000 8 % 1.500 EUR
    100.000,01 175.000 9 % 5.500 EUR
    175.000,01 250.000 18 % 12.250 EUR
    250.000,01 500.000 24 % 25.750 EUR
    über 500.000 30 % 85.750 EUR

    Zusammenwohnende

    Unter Zusammenwohnenden versteht man in der Region Brüssel-Hauptstadt:

    • die Person, die am Tag der Nachlasseröffnung mit dem Verstorbenen gesetzlich zusammenwohnt
    • und die mit dem Verstorbenen vor dem Standesbeamten des gemeinsamen Wohnsitzes eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen abgegeben hatte (gesetzlich Zusammenwohnender).

    Der Tarif in direkter Linie gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt auch für Stiefkinder, Stiefeltern und Adoptivkinder. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

    Stiefkind

    • das Kind des Partners (Ehepartner, gesetzlich Zusammenwohnender) des Verstorbenen,
    • das Kind eines verstorbenen Partners, vorausgesetzt, dass das Partnerverhältnis zum Zeitpunkt des Todes noch bestand,
    • eine Person, die nicht vom Verstorbenen abstammt, die aber zum Zeitpunkt des Todes mindestens 1 Jahr ununterbrochen mit ihm zusammengelebt hat und in dieser Zeit hauptsächlich von einer oder mehreren Personen (dem Verstorbenen, dem Partner des Verstorbenen, dem Verstorbenen und seinem Partner, dem Verstorbenen und anderen Personen oder dem Partner des Verstorbenen und anderen Personen) die Unterstützung und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren Eltern erhalten.

    Stiefelternteil

    Ein Stiefelternteil ist definiert als die Person, die dem Verstorbenen unter den gleichen Bedingungen, die im vorstehenden Absatz genannte Unterstützung und Pflege gewährt hat.

    Adoptivkind

    Es handelt sich um ein Kind, das im Rahmen des Volladoptions- oder gewöhnlichen Adoptionssystems adoptiert wurde.

    Die gewöhnliche Adoption ist an zusätzliche Bedingungen geknüpft:

    1. Das Adoptivkind ist eine Person, die:
      • vor dem Alter von 21 Jahren
      • ununterbrochen während 3 Jahren
      • vom Adoptierenden (von dieser Person oder ihrem Partner) die Hilfe und Pflege erhalten hat, die Kinder normalerweise von ihren Eltern erhalten.
    2. Das Adoptivkind ist das Kind des Partners des Adoptierenden.
    3. Zum Zeitpunkt der Adoption:
      • war das Kind unter der Vormundschaft der Sozialhilfe oder eines Sozialhilfezentrums oder einer ähnlichen Einrichtung im Europäischen Wirtschaftsraum
        oder
      • das Kind war Waise eines Vaters oder einer Mutter, der/die für Belgien gestorben ist.
    4. Das Kind wurde von einer Person adoptiert, deren Nachkommen alle für Belgien gestorben sind.
  • Tarif zwischen Geschwistern

    Der folgende Tarif wird auf den Nettoerbteil angewandt, den jeder Erbe einzeln erbt.

    Teilbetrag in Euro Steuersatz pro Teilbetrag (%) Auf die Gesamtheit der vorherigen Teilbeträge zu erhebender Gesamtbetrag
    von bis (einschließlich)
    0,01 12.500 20 %
    12.500,01 25.000 25 % 2.500 EUR
    25.000,01 50.000 30 % 5.625 EUR
    50.000,01 100.000 40 % 13.125 EUR
    100.000,01 175.000 55 % 33.125 EUR
    175.000,01 250.000 60 % 74.375 EUR
    über 250.000 65 % 119.375 EUR
  • Tarif zwischen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten

    Zunächst werden die Tarife der Erbschaftssteuer auf die Summe der Nettoanteile all dieser Erben berechnet. Jeder Erbe zahlt einen Teil dieser Erbschaftssteuer entsprechend seinem Nettoerbteil.

    Teilbetrag in Euro Steuersatz pro Teilbetrag (%) Auf die Gesamtheit der vorherigen Teilbeträge zu erhebender Gesamtbetrag
    von bis (einschließlich)
    0,01 50.000 35 %
    50.000,01 100.000 50 % 17.500 EUR
    100.000,01 175.000 60 % 42.500 EUR
    über 175.000 70 % 87.500 EUR
  • Tarif zwischen anderen Personen

    Zunächst werden die Tarife der Erbschaftssteuer auf die Summe der Nettoanteile all dieser Erben berechnet. Jeder Erbe zahlt einen Teil dieser Erbschaftssteuer entsprechend seinem Nettoerbteil.

    Teilbetrag in Euro Steuersatz pro Teilbetrag (%) Auf die Gesamtheit der vorherigen Teilbeträge zu erhebender Gesamtbetrag
    von bis (einschließlich)
    0,01 50.000 40 %
    50.000,01 75.000 55 % 20.000 EUR
    75.000,01 175.000 65 % 33.750 EUR
    über 175.000 80 % 98.750 EUR
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