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Neubau

Erklärungsformular 43B: erste Ingebrauchnahme oder Vermietung

Dieses Erklärungsformular gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Neubau

  • Ich habe ein Haus gebaut. Wie und wann muss ich dies beim Kataster melden?

    Sie müssen dem Dienst, der für die Gemeinde zuständig ist, in der sich die Immobilie befindet, innerhalb von 30 Tagen nach der Ingebrauchnahme (oder Vermietung, wenn diese vor Ingebrauchnahme erfolgt) mitteilen, dass Sie den Neubau in Gebrauch genommen haben.

    In vielen Fällen erhalten Sie ein Schreiben mit einem Formular, um die Erklärung einzureichen. Sie haben kein Schreiben erhalten? Dann müssen Sie spontan eine Erklärung abgeben.

    1. Füllen Sie das Erklärungsformular 43B:  erste Ingebrauchnahme oder Vermietung (PDF, 667.36 KB) aus.
    2. Senden Sie es an den FÖD Finanzen:
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    MyMinfin

    1. Melden Sie sich in MyMinfin an.
    2. Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch.

    Post

    Senden Sie das Antragsformular in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter des FÖD Finanzen. Die Briefkastennummer hängt von der Gemeinde ab, in der Ihr Gut liegt. Sie finden die Adressangaben in dieser Liste.

    Bei Nichteinreichung dieser Erklärung riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe bzw. eine strafrechtliche Sanktion.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber der Bau ist noch nicht fertig. Was muss ich tun?

    Wenn der Bau noch nicht fertig ist, geben Sie auf dem Erklärungsformular das Datum an, an dem Sie die Wohnung voraussichtlich bewohnen werden oder an dem Sie sie zum ersten Mal vermieten werden.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber ich bin nicht mehr Eigentümer. Was muss ich tun?

    Senden Sie das Erklärungsformular 43B zusammen mit einem Verkaufsnachweis an die Dienststelle, die auf dem Formular angegeben ist.

  • Ich möchte das Formular 43B ausfüllen, aber ich kenne den Betrag der Kosten nicht. Was muss ich tun?

    Es handelt sich um den Selbstkostenpreis Ihres Neubaus (Gesamtrechnungen ohne MwSt.).

    Nicht zu berücksichtigen: Grundstückswert, Studienkosten (zum Beispiel: Architekturkosten, EEG und so weiter), Arbeiten rund um Haus und Garten, Dekorationsarbeiten (zum Beispiel: Maler- und Tapezierarbeiten, Möbel, Fensterdekoration), Netzanschlusskosten (Wasser, Gas, Strom, und so weiter).

    Wenn Sie die Kosten nicht berechnen können, geben Sie in das Feld „Noch nicht bekannt“ ein.

  • Ich möchte das Formular 43B ausfüllen, kenne aber nicht die Energieeffizienz des Gebäudes (EEG). Was muss ich tun?

    Wenn Sie keinen Energieausweis besitzen, geben Sie in das Feld „Noch nicht bekannt“ ein.

  • JeIch bin dabei, meine Erklärung 43B auszufüllen, aber ich weiß nicht, was ich bei „ausgebauter Dachboden“ ankreuzen soll.

    Ein „ausgebauter Dachboden” ist ein Raum unter einem Satteldach, unter dem es Räume gibt, die bewohnt werden können oder dafür in Frage kommen. Es handelt sich also um fertige Räume mit Fenstern, Heizung (in welcher Form auch immer) usw.

    Ist der Dachboden teilweise ausgebaut und dient er teilweise als Speicherraum, kann dies in der Erklärung vermerkt werden. Sie können eventuell auch eine Kopie des Bauplans beifügen.

  • Ich wollte ein Haus bauen/renovieren, aber ich habe das Projekt nie begonnen. Was muss ich tun?

    Wenn Sie ein Erklärungsformular 43B erhalten haben, müssen Sie auf dem Formular angeben, dass Sie das Projekt nie begonnen haben.

    Wenn Sie kein Erklärungsformular 43B haben, laden Sie es von unserer Webseite herunter.