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Umbau

Erklärungsformular 43B: Umbauarbeiten

Dieses Erklärungsformular gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

Umbau

  • Ich habe ein Haus umgebaut. Wie und wann muss ich dies beim Kataster melden?

    Sie müssen dem Dienst, der für die Gemeinde zuständig ist, in der sich das Gut befindet, mitteilen, dass die Arbeiten beendet sind. Diese Mitteilung muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten (Vergrößerung, Umbau, Verbindung mit oder Aufteilung einer anderen Immobilie) erfolgen.

    In vielen Fällen erhalten Sie ein Schreiben mit einem Formular, um die Erklärung einzureichen. Sie haben kein Schreiben erhalten? Dann müssen Sie spontan eine Erklärung abgeben.

    1. Füllen Sie das Erklärungsformular 43B:  Umbauarbeiten (PDF, 677.5 KB) aus.
    2. Senden Sie es an den FÖD Finanzen:
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    1. Melden Sie sich in MyMinfin an.
    2. Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch.

    Post

    Senden Sie das Antragsformular in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter des FÖD Finanzen. Die Briefkastennummer hängt von der Gemeinde ab, in der Ihr Gut liegt. Sie finden die Adressangaben in dieser Liste.

    Bei Nichteinreichung dieser Erklärung riskieren Sie eine Verwaltungsstrafe bzw. eine strafrechtliche Sanktion.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber die Umbauarbeiten sind noch nicht beendet. Was muss ich tun?

    Wenn die Umbauarbeiten noch nicht beendet sind, geben Sie auf dem Erklärungsformular das Datum an, an dem die Arbeiten voraussichtlich beendet sein werden.

  • Ich habe von der Verwaltung ein Erklärungsformular 43B erhalten, aber ich bin nicht mehr Eigentümer. Was muss ich tun?

    Senden Sie das Erklärungsformular 43B zusammen mit einem Verkaufsnachweis an die Dienststelle, die auf dem Formular angegeben ist.

  • Ich möchte das Formular 43B ausfüllen, aber ich kenne den Betrag der Kosten nicht. Was muss ich tun?

    Es handelt sich um den Selbstkostenpreis Ihres Umbau (Gesamtrechnungen ohne MwSt.).

    Nicht zu berücksichtigen: Grundstückswert, Studienkosten (zum Beispiel: Architekturkosten, EEG und so weiter), Arbeiten rund um Haus und Garten, Dekorationsarbeiten (zum Beispiel: Maler- und Tapezierarbeiten, Möbel, Fensterdekoration), Netzanschlusskosten (Wasser, Gas, Strom, und so weiter).

    Wenn Sie die Kosten nicht berechnen können, geben Sie in das Feld „Noch nicht bekannt“ ein.

  • Ich möchte das Formular 43B ausfüllen, kenne aber nicht die Energieeffizienz des Gebäudes (EEG). Was muss ich tun?

    Wenn Sie keinen Energieausweis besitzen, geben Sie in das Feld „Noch nicht bekannt“ ein.

  • Ich bin dabei, meine Erklärung 43B auszufüllen, aber ich weiß nicht, was ich bei „ausgebauter Dachboden“ ankreuzen soll.

    Ein „ausgebauter Dachboden” ist ein Raum unter einem Satteldach, unter dem es Räume gibt, die bewohnt werden können oder dafür in Frage kommen. Es handelt sich also um fertige Räume mit Fenstern, Heizung (in welcher Form auch immer) usw.

    Wird der Dachboden teilweise ausgebaut und teilweise als Speicherraum genutzt, kann dies in der Erklärung vermerkt werden. Sie können eventuell auch eine Kopie des Bauplans beifügen.

  • Ich habe ein Badezimmer oder eine Heizungsanlage eingebaut. Muss ich eine Erklärung beim FÖD Finanzen einreichen?

    Ja, wenn Sie ein neues Badezimmer oder eine neue Heizungsanlage einbauen, müssen Sie eine Erklärung beim FÖD Finanzen einreichen.

    Beispiel:

    • Sie haben eine alte Wohnung ohne Zentralheizung gekauft, die Sie mit einer Wärmepumpenanlage ausstatten.
    • Sie haben eine alte Wohnung gekauft, die nur mit einem Waschbecken ausgestattet war, und Sie bauen eine Badewanne oder Dusche ein.
  • Ich möchte ein Gartenhaus / eine Veranda bauen. Ist das erlaubt? Muss ich eine Erklärung einreichen?

    Die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen (neue Bezeichnung für die Katasterverwaltung) ist nicht für Städtebaugenehmigungen zuständig.

    Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie der Verwaltung Aufmaße und Bewertungen, die für die Gemeinde zuständig ist, in der sich das Gut befindet, den Bau des Gartenhauses / der Veranda melden.

  • Ich möchte einen Swimmingpool / Schwimmteich bauen. Ist das erlaubt? Muss ich eine Erklärung einreichen?

    Die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen (neue Bezeichnung für die Katasterverwaltung) ist nicht für Städtebaugenehmigungen zuständig.

    Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie der Verwaltung Aufmaße und Bewertungen, die für die Gemeinde zuständig ist, in der sich das Gut befindet, den Bau des Swimmingpools / Schwimmteichs melden.

  • Ich wollte ein Haus bauen/renovieren, aber ich habe das Projekt nie begonnen. Was muss ich tun?

    Wenn Sie ein Erklärungsformular 43B erhalten haben, müssen Sie auf dem Formular angeben, dass Sie das Projekt nie begonnen haben.

    Wenn Sie kein Erklärungsformular 43B haben, laden Sie es von unserer Webseite herunter.