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Katastereinkommen aus in Belgien gelegenen Immobilien

Katastereinkommen - Was und wie

  • Was ist das Katastereinkommen?

    Das Katastereinkommen (KE) bildet die Grundlage zur Erhebung des Immobiliensteuervorabzugs und zur Festlegung der in Sachen Steuer der natürlichen Personen steuerbaren Immobilieneinkünfte.

    Das KE ist kein wirkliches Einkommen, sondern ein fiktives Einkommen, das dem durchschnittlichen jährlichen Nettoeinkommen entspricht, das ein unbewegliches Gut seinem Eigentümer verschaffen würde. Es handelt sich also um den mittleren Nettomietwert eines unbeweglichen Gutes für ein Jahr zur Referenzzeit. Bis heute ist diese Referenzzeit der 1. Januar 1975.

    Der Bruttomietwert wird gemindert um pauschal festgelegte Unkosten von 40 % für eine bebaute Immobilie und 10 % für eine unbebaute Immobilie.

    Sie können die nicht indexierten Katastereinkommen Ihrer Immobilien einfach konsultieren über MyMinfin:

    1. Identifizieren Sie sich
    2. Klicken Sie auf „Meine Daten bezüglich den Quellen- und Immobilienssteuern einsehen“ in „Meine Wohnung und meine unbeweglichen Güter“
  • Was ist das indexierte Katastereinkommen?

    Das für die Eintragung in die Heberolle des Immobiliensteuervorabzugs und für die Berechnung des Immobilieneinkommens in der Steuererklärung berücksichtigte Katastereinkommen (KE) ist das indexierte Katastereinkommen.

    Laut Gesetz müssen die Katastereinkommen alle 10 Jahre im Laufe einer allgemeinen Angleichung neu bewertet werden. Da diese allgemeine Anpassung auf sich warten lässt, wurde das Katastereinkommen seit Einkommensjahr 1991 an den Verbraucherpreisindex angepasst (automatische Indexierung).

    • Für Steuerjahr 2021 beläuft dieser Index sich auf 1,8630
    • Für Steuerjahr 2022 beläuft dieser Index sich auf 1,9084
    • Für Steuerjahr 2023 beläuft dieser Index sich auf 2,0951

    Sie können die nicht indexierten Katastereinkommen Ihrer Immobilien einfach konsultieren über MyMinfin:

    1. Identifizieren Sie sich
    2. Klicken Sie auf „Meine Daten bezüglich den Quellen- und Immobilienssteuern einsehen“ in „Meine Wohnung und meine unbeweglichen Güter“
  • Was ist der Unterschied zwischen dem Katastereinkommen und dem Immobiliensteuervorabzug?

    Das Katastereinkommen wird auf föderaler Ebene festgelegt. Das Katastereinkommen muss nicht bezahlt werden, bildet aber die Grundlage zur Berechnung des Immobiliensteuervorabzugs und zur Festlegung der in Sachen Steuer der natürlichen Personen steuerbaren Immobilieneinkünfte.

    Der Immobiliensteuervorabzug ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die auf der Grundlage des indexierten Katastereinkommens festgelegt wird. Es handelt sich um eine Regionalsteuer. Zukünftig werden die Regionen den Immobiliensteuervorabzug der Güter, die auf ihrem Gebiet liegen, bearbeiten und einnehmen.

    Der FÖD Finanzen ist also nicht für Ihre Fragen und Anträge in Sachen Immobiliensteuervorabzug zuständig.

    Mein Gut liegt in der Wallonischen Region. An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich für alle Fragen oder Anträge an den ÖDW Steuerwesen.

    Mein Gut liegt in der Region Brüssel-Hauptstadt. An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich für alle Fragen oder Anträge an Bruxelles Fiscalité.

    Vous pouvez faire une simulation sur le site de Bruxelles-Fiscalité pour connaître le montant du précompte immobilier que vous devez payer.

    Mein Gut liegt in der Flämischen Region. An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich für alle Fragen oder Anträge an den Vlaamse belastingdienst.

    Vous pouvez faire une simulation sur le site de l’administration fiscale flamande pour connaître le montant du précompte immobilier que vous devez payer.

  • Wie wird das Katastereinkommen notifiziert?

    Jedes neu festgesetzte, berichtigte oder aufgewertete Katastereinkommen wird dem Steuerpflichtigen per Einschreiben notifiziert.

    Um weitere Auskünfte zur Festsetzung Ihres KE zu erhalten, können Sie sich stets an die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Brief.

  • J’ai reçu une notification de revenu cadastral. Que signifient les codes de revenu RC que je trouve dans la section « Détermination du revenu cadastral » ?

    Les codes de revenu RC comportent deux caractères.

    Art des abgeschätzten Gutes

    Das erste Zeichen, eine Ziffer, bezeichnet die Art des abgeschätzten Gutes.

    Ziffer Art
    1 gewöhnliches unbebautes Grundstück
    2 gewöhnliches bebautes Grundstück
    3 industrielles unbebautes Grundstück (oder eventuell Betriebsgelände mit Gerätschaften)
    4 industrielles bebautes Grundstück (oder eventuell gewerblich oder geschäftlich mit Gerätschaften)
    5 Material und Ausrüstung auf unbebauter Parzelle
    6 Material und Ausrüstung auf bebauter Parzelle

    Steuerliche Statut des abgeschätzten Gutes

    Das zweite Zeichen bezieht sich auf das steuerliche Statut des abgeschätzten Gutes.

    Lettre Statut fiscal
    F RC imposable
    G RC exonéré du précompte immobilier sur base de l’article 253, 2° ou 3°, C.I.R. 92 ou de lois particulières
    H RC exonéré du précompte immobilier en vertu de l’article 253, 1°, C.I.R. 92 ou partie provisoirement exonérée des terres vaines et vagues mises en culture
    J RC non fixé ou RC fixé mais non imposable pour non occupation ou non location
    K RC provisoire : occupation ou location avant l’achèvement complet
    L RC partiel provisoire d’un immeuble à appartements dont tous les appartements ne sont pas occupés ou loués
    P RC d’une terre vaine et vague mise en culture ou d’un terrain nouvellement boisé, imposé sans tenir compte de la nouvelle nature en vertu de l’article 494, § 3 C.I.R. 92
    Q RC d’un immeuble ou de matériel et outillage bénéficiant de l’exonération du précompte immobilier à des fins économiques. Sera imposable à partir de la date figurant en COLONNE 5
    X RC exonéré du précompte immobilier conformément à une disposition particulière émanant de l’une des trois Régions. Cette disposition ainsi que la Région dont elle émane figurent à la seconde ligne de la COLONNE 1

  • Ich habe eine Notifizierung erhalten (Schreiben mit der Festlegung des Katastereinkommens). An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

    Kontaktieren Sie uns unter der Nummer 02 572 57 57 (werktags von 9 bis 17 Uhr) für allgemeine Informationen oder für einen Termin mit dem Sachverständigen.

    Um weitere Auskünfte zur Festsetzung Ihres KE zu erhalten, können Sie sich stets an die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Brief.

Katastereinkommen - Widerspruch

  • Kann ich Widerspruch einlegen gegen das Katastereinkommen, das mir notifiziert wurde?

    Es gibt 2 Fälle, in denen Sie Widerspruch gegen das Katastereinkommen, das Ihnen notifiziert wurde, einlegen können:

    • entweder bei einer Bewertung, wenn es sich um einen Neubau handelt,
    • oder bei einer Neubewertung, wenn es sich um einen Umbau handelt.
  • Innerhalb welcher Frist und wie legt man Widerspruch gegen ein KE ein?

    • Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Datum der Notifizierung des KE (auf dem Dokument vermerktes Datum) eingelegt werden.
    • Der Widerspruch muss per Posteinschreiben an die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen gesandt werden. Die Adresse finden Sie auf dem Notifizierungsbrief.
    • Sie müssen einen Gegenvorschlag in Ihrem Widerspruch unterbreiten, das heißt, das KE angeben, das Sie vorschlagen.
  • Was geschieht nach Eingabe des Widerspruchs?

    Ein hierzu besonders bestellter Beamter ist mit der Prüfung aller zulässigen Widersprüche beauftragt. Nach Verhandlung mit dem untersuchenden Beamten kann eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn die Verhandlungen nicht zu einer Einigung führen, schlägt der untersuchende Beamte vor, den Dienst Steuerschlichtung in Anspruch zu nehmen, um zu versuchen, die Standpunkte ein letztes Mal in Einklang zu bringen.

    Weitere Informationen: Steuerschlichtung.

    Wenn es nicht möglich ist, eine Einigung über Vermittlung des Dienstes Steuerschlichtung zu erzielen, können die beiden Parteien, d.h. die Verwaltung und der Steuerpflichtige:

    • in gegenseitigem Einvernehmen einen oder drei Schiedsrichter bestimmen
    • gemeinsam oder getrennt die Bestellung eines oder dreier Schiedsrichter durch den Friedensrichter beantragen.

    Die Entscheidung der Schiedsrichter bindet sowohl die Verwaltung als auch den Steuerpflichtigen, dessen Interessen somit gewahrt werden. Die Justiz kann jedoch noch eine Sachprüfung vornehmen.

  • Wie hoch sind die Schiedskosten und wer muss sie bezahlen?

    Für die Bestimmung des Betrags der Schiedskosten ist das Katastereinkommen zu berücksichtigen, das die Verwaltung Aufmaße und Bewertungen dem Widerspruchsführer notifiziert hat.

    Für bebaute Immobilien werden die Schiedskosten wie folgt festgesetzt:

    • 7,5 % des ersten Teilbetrags von 2.500 EUR des dem Widerspruchsführer notifizierten Katastereinkommens, mit einem Mindestbetrag von 75 EUR,
    • 1 % des Teilbetrags von 2.500 EUR bis 18.600 EUR,
    • 0,75 % des Teilbetrags über 18.600 EUR.

    Der Betrag darf 1.000 EUR jedoch nicht überschreiten.

    Wenn drei Schiedsrichter bestimmt worden sind, entspricht die Entlohnung für jeden 60 Prozent des Betrags, der sich aus der Anwendung der hiervor festgelegten Tarife ergibt.

    Die so berechneten Beträge enthalten die verschiedenen Unkosten, aber nicht die MwSt.

    Entspricht das endgültig festgesetzte Katastereinkommen dem Mittelwert zwischen dem von der Verwaltung festgesetzten Katastereinkommen und demjenigen, das der Beschwerdeführer dieser entgegengesetzt hat, werden die Schiedskosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen.

    In den anderen Fällen werden sie von der Partei getragen, deren Zahl am meisten vom endgültigen Katastereinkommen abweicht.

  • Kann ich eine Revision meines Katastereinkommens außerhalb der Widerspruchsfrist beantragen?

    Es ist nicht möglich eine Revision des Katastereinkommens außerhalb der vorgesehenen Widerspruchsfrist beantragen. Die Verwaltung verbessert das Katastereinkommen nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein materieller Fehler (z.B. Schreib- oder Rechenfehler) vorliegt.

    Der Kauf eines unbeweglichen Gutes eröffnet dem neuen Eigentümer nicht das Recht, einen Widerspruch gegen das bereits bestehende Katastereinkommen einzulegen.