Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Fristen für die Einreichung der Erklärungen

Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen 

Gleiche Fristen für Bürger und Bevollmächtigte

  • Frist für die Einreichung der Erklärung auf Papier: 30. Juni 2023
  • Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über das Antwortformular auf Papier: 30. Juni 2023
  • Frist für die Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über Tax-on-Web: 15. Juli 2023
  • Frist für die Einreichung der Erklärung über Tax-on-Web:
    • Allgemeiner Grundsatz: 15. Juli 2023
    • Mit spezifischen Einkünften: 26. Oktober 2023
      Spezifische Einkünfte = Einkünfte als Selbstständiger oder ausländische Berufseinkünfte:
      • Gewinnen und/oder Profiten
      • und/oder Entlohnungen von Unternehmensleitern
      • und/oder Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
      • und/oder ausländischen Berufseinkünften
      Wenn Sie die Erklärung Ihres Kunden jedoch spätestens am 31. August 2023 einreichen, erhält dieser einen Vorteil:
      • Er erhält seine Erstattung schneller
      • oder er muss erst später zahlen.
  • Frist für die Einreichung der Erklärung für „pauschalierende Steuerpflichtige“ (auf Papier als für Online): 15. Januar 2024
  • Frist für die Einreichung der Erklärung von Pauschallandwirte (gewöhnliche Kulturen und Sonderkulturen) (auf Papier als für Online): 15. Januar 2024

Erklärung zur Gesellschaftssteuer, zur Steuer der juristischen Personen und zur Steuer der Gebietsfremden – Gesellschaften

  • Erste Einreichungsfrist: 10. Oktober 2023
  • Eröffnung von Biztax (Steuerjahr 2023): 28. April 2023
     

Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden - natürliche Personen 

  • Die Erklärungen (Steuerjahr 2023) sind ab Mitte September in Tax-on-Web verfügbar
  • Frist für die Einreichung der Erklärung: 24. November 2023


MwSt.-Erklärungen

Antrag auf Fristverlängerung für die Erklärungen zur StnP, GSt, StjP, StGF/NP und StGF/G (nur bei höherer Gewalt oder aus schwerwiegenden Gründen)

Können Sie bei höherer Gewalt oder aus schwerwiegenden Gründen (dringende Operation, Tod, Brand usw.) Ihre Erklärungen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist einreichen?

Dann können Sie eine Fristverlängerung anhand dieses Formulars beantragen.

  • Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Ablauf der normalen Frist ein. (Wir können keine Fristverlängerung nach Ablauf der normalen Frist gewähren.)
  • Erläutern Sie klar und deutlich die Gründe für Ihren Antrag. (Wir lehnen Anträge ab, die nicht ausreichend begründet sind.)
  • Stellen Sie keine weiteren Anträge über das Formular (Anträge auf Fristen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen oder Berichtigungsanzeigen einbegriffen). Diese werden nicht bearbeitet.

Sie können (je) einen Antrag für einen Steuerpflichtigen oder Anträge für mehrere Steuerpflichtige gleichzeitig einreichen. (In diesem Fall bitten wir Sie später, eine Datei auszufüllen.)

Dann bearbeiten wir Ihren Antrag. Falls erforderlich, bitten wir Sie um zusätzliche Auskünfte oder Dokumente. Anschließend erhalten Sie unsere Entscheidung per E-Mail.