Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wer, was, wann, warum?

Wer, was, wann, warum?

  • Welche Vorteile bietet eine Schlichtung?

    Während des Schlichtungsprozesses überprüfen und klären wir Ihren Standpunkt und den der föderalen Steuerverwaltung. Wenn die beiden Parteien zu einer Einigung gelangen, vermeiden Sie ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.

  • Wer kann einen Schlichtungsantrag einreichen?

    Wenn Sie als Steuerpflichtiger (Bürger oder Unternehmen) eine Streitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung haben, können Sie, kostenlos und in einem Klima des Vertrauens, den Dienst für Steuerschlichtung in Anspruch nehmen. Sie selbst oder ein Bevollmächtigter können den Antrag einreichen. Bei einem Streitfall in Zusammenhang mit dem Katastereinkommen Ihrer Immobilie sind jedoch zwei Optionen möglich:

    • Sie stellen den Antrag selbst, sofern die Verhandlungen mit dem Beamten der föderalen Steuerverwaltung, der Ihren Fall prüft, bereits stattfanden und das Protokoll, in dem die Uneinigkeit festgehalten wird, noch nicht verfasst wurde. Sie können sich außerdem von einem Bevollmächtigten vertreten oder unterstützen lassen, der in Ihrem Namen juristische Handlungen durchführen kann.
    • der Beamte der föderalen Steuerverwaltung, der das Katastereinkommen ermittelt hat, stellt einen Antrag, den zu unterschreiben er Sie bittet (Sie und Ihr Bevollmächtigter, sofern zutreffend, müssen unterschreiben). Er übermittelt dann den Antrag an den Dienst für Steuerschlichtung.
  • Bei welchen Streitigkeiten können Sie einen Schlichtungsantrag einreichen?

    Sie können eine Schlichtung beantragen, wenn Sie mit dem Steuerbescheid und dem Einzug von Steuern durch den FÖD Finanzen nicht einverstanden sind:

    • direkte Beiträge (Einkommensteuer für natürliche Personen, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer für juristische Personen, Einkommensteuer für Gebietsfremde, Lohnsteuer, Mobiliensteuervorabzug, Grundsteuer (1), Verkehrssteuer (2), Zulassungssteuer (2), Eurovignette (2), Steuer auf automatische Unterhaltungsgeräte  (3), Steuer auf Glücksspiele und Wetten (3) usw.
    • MwSt. 
    • Eintragungsgebühr und Erbschaftssteuer
    • Katastereinkommen
    • Zölle und Akzisen

    (1) Der FÖD Finanzen ist für die Wallonische Region zuständig.
    (2) In Flandern und in der Wallonie ist die Flämische, bzw. die Wallonische Region zuständig.
    (3) Der FÖD Finanzen ist für die Region Brüssel-Hauptstadt zuständig.

  • Wann können Sie einen Schlichtungsantrag einreichen?

    Sie können einen Schlichtungsantrag einreichen, wenn eine anhaltende Streitigkeit mit der föderalen Steuerverwaltung vorliegt.

    Die Schlichtung ist möglich, solange das Verfahren sich in der administrativen Phase befindet. Sobald Sie den Streitfall vor ein Gericht bringen, kann der Dienst für Steuerschlichtung nicht mehr intervenieren.

    Im Fall der Festlegung von Einkommensteuern und vergleichbaren Abgaben (Steuer auf Glücksspiele und Wetten, Verkehrssteuer für Fahrzeuge usw.), können wir nur intervenieren, solange das administrative Beschwerdeverfahren läuft. Sie können sich an uns wenden, sobald Sie einen Widerspruch bei dem zuständigen Generalberater der Einkommensteuerfestsetzungsverwaltung eingereicht haben. Diese Beschwerde ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie die Grundlage der Besteuerung anfechten.

    Sie können uns auch im Fall einer anhaltenden Streitigkeit in Zusammenhang mit einem Steuerzuschlag bemühen, der von Amts wegen zu einer Entlastung berechtigt. Die Schlichtung ist ein Mittel zur Regulierung Ihrer steuerlichen Situation, das die Annullierung des auf einen sachlichen Fehler zurückzuführenden Steuerzuschlags oder der doppelten Besteuerung derselben Einkünfte erlaubt.