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Erstattung des Mobiliensteuervorabzug

Mein Unternehmen ist gebietsfremd und es wurde ein Erstattung einbehalten auf von einer belgischen Gesellschaft zuerkannte Dividenden / Zinsen / Lizenzgebühren

  • Wie kann ich einen Erstattungsantrag stellen?

    SIE BEANTRAGEN EINE ERSTATTUNG AUFGRUND DES ABKOMMENS ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

    Drucken Sie das oder die folgende(n) Formular(e) aus und füllen Sie sie aus:

    Dividenden  Formular (276DIV) (PDF, 225.26 KB)  Erläuterungsvordruck (PDF, 94.73 KB)
    Zinsen  Formular (276INT) (PDF, 229.95 KB)  Erläuterungsvordruck (PDF, 101.58 KB)
    Lizenzgebühren  Formular (276R) (PDF, 298.65 KB) Erläuterungsvordruck (FR)

    Fügen Sie folgende Dokumente bei:

    • eine Gutschriftsanzeige, die den Betrag der erhaltenen Dividenden / Zinsen / Lizenzgebühren ausweist (Bruttobetrag, Steuersatz des Vorabzugs, Datum und einbehaltener Vorabzug),
    • einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Nettobetrag der erhaltenen Dividenden / Zinsen / Lizenzgebühren,
    • wenn sich Ihr Antrag auf Dividenden bezieht und der zu erstattende Betrag 100.000 Euro übersteigt: die Schlussnote über den Kauf der Wertpapiere. Dieses Dokument muss vom letzten Finanzvermittler (custodian) unterzeichnet sein und das Detail aller durchgeführten Geschäfte aufführen, die im Laufe des Jahres getätigt wurden, das dem Fälligkeitstag der Dividenden vorausgeht, sowie derjenigen, die im Laufe des Monats nach diesem Fälligkeitstag der Dividenden getätigt wurden. Dieses Dokument muss die Identität (Name, Adresse und Depotnummer) des Inhabers der Aktien deutlich angeben und mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Art des Geschäfts: Kauf, Verkauf, Darlehen oder Anleihe,
      • Datum des Geschäfts,
      • Wert des Geschäfts,
      • Anzahl Aktien,
      • Name der Aktie und ISIN-Code,
      • Name der Gegenpartei, wenn die Aktien über eine Vereinbarung zwischen den Parteien verkauft wurden,
      • aktuelle Position pro Geschäft. Dies bedeutet, dass pro Geschäft die aktuelle Position zu genau diesem Zeitpunkt angezeigt werden muss.
        ​Beispiel: Sie besitzen 1.000 Aktien und kaufen 500 zusätzliche Aktien. Nach diesem Geschäft beläuft sich die aktuelle Position auf 1.500 Aktien.
    • wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Kette der Vollmachten, die Sie ermächtigen, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen (wenn der Empfänger der Einkünfte den Antrag nicht unterzeichnet hat),
    • wenn Ihr Antrag sich auf Dividenden bezieht: die Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes, die Sie hier downloaden können (Fassung FR - Fassung NL). Es handelt sich um eine optionale Anlage zum Formular 276DIV.
      Richtlinien zur Verwendung dieser Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes.

    SIE BEANTRAGEN EINE ERSTATTUNG DES Mobiliensteuervorabzug, DER NACH NATIONALEM RECHT AUF DIVIDENDEN EINBEHALTEN WURDE

    Legen Sie einen Widerspruch ein und fügen Sie folgende Dokumente bei:

    Wenn Ihnen bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzug gewährt wurde (nach einem Antrag über das Formular 276DIV) und Sie der Meinung sind, dass Sie alle Voraussetzungen für die vollständige Erstattung dieses Vorabzugs erfüllen, reichen Sie wie oben beschrieben einen Widerspruch ein.

    Vermerken Sie in diesem Widerspruch, dass Ihnen bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzug (nach einem Antrag über das Formular 276DIV) gewährt wurde, und dass Sie daher nur die Erstattung des Restbetrags beantragen.

    SIE BEANTRAGEN EINE ERSTATTUNG DES Mobiliensteuervorabzug, DER NACH NATIONALEM RECHT AUF ZINSEN EINBEHALTEN WURDE

    Legen Sie einen Widerspruch ein und fügen Sie folgende Dokumente bei:

    • eine Gutschriftsanzeige, die den erhaltenen Betrag und den einbehaltenen Erstattung ausweist,
    • einen Kontoauszug des Empfängers der Einkünfte über den Betrag der erhaltenen Zinsen,
    • die nach den angeführten Gesetzesbestimmungen erforderliche Bescheinigung. Im Allgemeinen handelt es sich hierbei um die in Artikel 117 § 6 KE/EStGB 92 vorgesehene Bescheinigung, was jedoch von Fall zu Fall überprüft werden muss,
    • eine Wohnsitzbescheinigung mit folgenden Angaben:
      • Status des Empfängers der Einkünfte,
      • Steueridentifikationsnummer in diesem Land,
    • Nummer des Bankkontos, auf das die eventuelle Erstattung erfolgen kann,
    • für Schuldverschreibungen: einen Nachweis Ihrer namentlichen Eintragung beim Schuldner,
    • wenn Sie Bevollmächtigter sind: die Kette der Vollmachten, die Sie ermächtigen, im Namen Ihres Kunden Widerspruch einzulegen (wenn der Empfänger der Einkünfte den Antrag nicht unterzeichnet hat).

    Wenn Ihnen bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzug gewährt wurde (nach einem Antrag über das Formular 276INT) und Sie der Meinung sind, dass Sie alle Voraussetzungen für die vollständige Erstattung dieses Vorabzugs erfüllen, reichen Sie wie oben beschrieben einen Widerspruch ein.

    Vermerken Sie in diesem Widerspruch, dass Ihnen bereits eine teilweise Ermäßigung des Mobiliensteuervorabzug (nach einem Antrag über das Formular 276INT) gewährt wurde, und dass Sie daher nur die Erstattung des Restbetrags beantragen.

  • Wohin sende ich meinen Erstattungsantrag?

    Senden Sie den Antrag per Post an:

    KMU Zentrum Spezifische Materies - Team 6
    Bd du Jardin Botanique 50, boîte 3429
    B-1000 Brüssel

  • Innerhalb welcher Fristen kann ich einen Erstattungsantrag stellen?

    5 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem der Erstattung gezahlt wurde.

  • Kann ich als steuerlich transparentes Unternehmen eine Erstattung des einbehaltenen Erstattung beantragen?

    Wenn Sie als steuerlich transparentes Unternehmen gelten, sind Sie nicht der wirtschaftliche Eigentümer der Einkünfte aus beweglichen Gütern. Daher können Sie keine Erstattung des Erstattung beantragen.

    Ob Sie als effektiver Begünstigter der Einkünfte betrachtet werden können, erfahren Sie in den Bestimmungen des innerstaatlichen belgischen Rechts und in den Bestimmungen der Abkommen in Sachen Doppelbesteuerung.

  • Welche Sonderbestimmungen sind als Pensionsfonds (Gebietsfremd) anwendbar?

    Wenn Sie die Steuerbefreiung oder die Ermäßigung aufgrund einer Bestimmung innerstaatlichen Rechts oder eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beanspruchen möchten, müssen Sie die Wertpapiere, die Dividenden einbringen, während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 60 Tagen in Volleigentum gehalten haben.

    Wenn Sie diese Wertpapiere weniger als 60 Tage in Volleigentum gehalten haben, müssen Sie den Beweis erbringen, dass die Rechtshandlung oder die Gesamtheit aller Rechtshandlungen authentisch ist.

    Nähere Auskünfte zu dieser gesetzlichen Vermutung finden Sie im Rundschreiben 2019/C/28 (FR).

    Außerdem müssen Sie beweisen, dass Ihr Gesellschaftszweck ausschließlich oder hauptsächlich in der Verwaltung und Anlage der Gelder besteht, die mit dem Ziel gesammelt werden, gesetzliche oder ergänzende Pensionen auszuzahlen. Dieser Beweis kann erbracht werden, indem Sie Ihrem Erstattungsantrag die Satzungen oder gleichwertige Dokumente beifügen.

  • Kann ich die Erstattung einer Kompensation aus einem Market Claim verlangen?

    Der Inhaber von materialisierten Wertpapieren wird die Wertpapiere ab dem Zeitpunkt besitzen, ab dem die Rechtsnachfolger der Dividenden identifiziert sind (=record date), und er wird dann als Rechtsnachfolger der Dividenden betrachtet. Die effektive Auszahlung der Dividende erfolgt im Prinzip am darauffolgenden Tag.

    Es kann jedoch vorkommen, dass ein Steuerpflichtiger, der Kuponwertpapiere gekauft hat, noch nicht zu dem Zeitpunkt „Eigentümer“ ist, an dem die Rechtsnachfolger identifiziert sind, er es jedoch an dem Tag ist, der auf den Tag folgt, an dem die Dividenden gezahlt wurden. In diesem Fall erhält er vom Verkäufer einen „Market Claim“, der die verlorene Dividende kompensieren muss.

    Ein „Market Claim“ wird als Kompensation betrachtet und nicht als Dividende. Sie dürfen also nicht die Erstattung des Mobiliensteuervorabzug auf Vergütungen verlangen, die Sie infolge eines Market Claims erhalten haben.

  • Noch Fragen?

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Post oder vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter.