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Pauschalregelung

Die pauschale MwSt.-Regelung wird am 1. Januar 2028 abgeschafft.

Seit dem 1. Januar 2022 können Steuerpflichtige diese Regelung nicht mehr wählen.

Weitere Informationen über die Abschaffung der Pauschalregelungen.

Pauschale MwSt.-Regelung

  • An welche Steuerpflichtige richtet sich die pauschale MwSt.-Regelung?

    Um die pauschale MwSt.-Regelung beanspruchen zu können, müssen Sie gleichzeitig vier Bedingungen erfüllen.

    Außerdem ist diese Regelung nicht anwendbar, wenn Sie das Registrierkassensystem verwenden.
     

    1. Berufszweig

    Die Pauschalregelung gilt für: 

    • Metzger und Fleischer
    • Bäcker und Bäcker-Konditoren
    • Gastwirte
    • Herrenfriseure, Damenfriseure, Herren- und Damenfriseure
    • Schuster
    • Einzelhändler in Milchprodukten und wandergewerbetreibende Milchhändler
    • Lebensmitteleinzelhändler
    • Betreiber von Frittüren
    • Schausteller
    • Speiseeiskonditoren
    • Zeitungseinzelhändler
    • Einzelhändler in Textilien und Lederwaren
    • Apotheke
       

    2. Form des Unternehmens

    Nur Unternehmen, die eine natürliche Person sind, können die Pauschalregelung beanspruchen.
     

    3. Art der bewirkten Umsätze

    Die Pauschalregelung gilt nur, wenn Sie Rechnungen (oder Dokumente) für höchstens 25 % des Betrags Ihrer Umsätze ausstellen müssen.

    In bestimmten Fällen kann dieser Höchstbetrag von 25 % auf 40 % erhöht werden. 
     

    4. Maximaler Umsatz

    Um die Pauschalregelung beanspruchen zu können, dürfen Sie im Laufe des Vorjahres nur einen Umsatz von weniger als 750.000 Euro (ohne MwSt.) erzielt haben.

    Siehe auch: Inhaltsverzeichnis – Mehrwertsteuerpauschalregelung

  • Was geschieht, wenn ich die Bedingungen nicht mehr erfülle?

    Wenn Sie die Bedingungen nicht mehr erfüllen, gehen Sie zur normalen MwSt.-Regelung über und müssen eine Erklärung über Änderung einer MwSt.-Identifikation (Formular e604B) einreichen. Die neue Regelung ist anwendbar ab dem ersten Tag des Kalenderquartals nach dem Quartal, in dem die Lage sich geändert hat.

  • Welches sind die administrativen Verpflichtungen?

    Steuerpflichtige, die der Pauschalregelung unterliegen, müssen folgende Bücher und Dokumente führen:

    • Rechnungseingangsbuch
    • Rechnungsausgangsbuch (ggf.)
    • Tageseinnahmebuch (ggf.)
    • ein ausführliches Verzeichnis der Mehrgewinne aus besonderen Einkaufsbedingungen
    • Ausrechnungsblätter