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Jährliche Steuer auf Gewinnbeteiligungen

Erklärung und Zahlung der jährlichen Steuer auf Gewinnbeteiligungen

  • Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der jährlichen Steuer auf Gewinnbeteiligungen eingereicht werden?

    Die jährliche Steuer auf Gewinnbeteiligungen muss spätestens am Tag der Zahlung erklärt werden. Für eine effiziente Buchhaltung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung innerhalb der Frist (einige Tage vor Ihrer Zahlung) einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!

    Vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zu datieren und zu unterschreiben.

  • Wo muss ich diese Erklärung einreichen?

    Die Erklärung muss beim zuständigen Amt eingereicht werden:

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern
    Avenue Prince de Liège 133 - Boîte 291
    5100 Jambes
    E-Mail:
    CPIC.TAXDIV@minfin.fed.be

    Achtung! Wenn Sie eine Erklärung per Post senden, senden Sie diese kein zweites Mal per E-Mail und umgekehrt. Dadurch wird das Verwechslungsrisiko und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung vermieden.

  • Innerhalb welcher Frist muss ich die jährliche Steuer auf Gewinnbeteiligungen zahlen?

    Die jährliche Steuer auf Gewinnbeteiligungen ist innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Ausschüttung der Gewinnbeteiligungen zu zahlen (Art. 183octies GBvGS). Beachten Sie bitte dieses Datum, um Verzugszinsen zu vermeiden (Art. 187/3 § 2 GBvGS). Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um Ihre Zahlung zu leisten!

  • Wie zahle ich die Steuer auf langfristiges Sparen?

    Ab dem 01.06.2020 wird jeder verschiedenen Steuer eine spezifische Kontonummer zugewiesen. Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten. Der zu zahlende Betrag entspricht somit dem Betrag, der auf der Erklärung vermerkt ist.

    Diese Zahlungen erfolgen durch Einzahlung oder Überweisung auf die Kontonummer des betreffenden Amtes. Für die jährliche Steuer auf Gewinnbeteiligungen handelt es sich um folgendes Konto:

    IBAN: BE70 6792 0022 9925 
    BIC: PCHQ BE BB
    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern 
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431 
    1030 Brüssel

    Diese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!

  • Kann ich meine Erklärung mit einem Erstattungsantrag in Bezug auf eine vorherige Erklärung ausgleichen?

    Nein, Sie können die Erklärung nicht mit eventuellen früheren Erstattungen ausgleichen. Um die Erstattung eines zu viel bezahlten Betrags zu beantragen, müssen Sie den Antrag an folgende E-Mail-Adresse zur späteren Bearbeitung senden:

    CPIC.TAXDIV@minfin.fed.be

  • Welche Mitteilung verwende ich, um meine Zahlung zu leisten?

    Die zu verwendende Mitteilung erfolgt immer in der gleichen Form:

    Der Vermerk 'BWD' - Unternehmensnummer - Besteuerungszeitraum 

  • Wo erhalte ich Informationen über die Zahlung der jährlichen Steuer auf Gewinnbeteiligungen?

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern 
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431 
    1030 Brüssel 

    E-Mail: CPIC.TAXDIV@minfin.fed.be

  • Welche Folgen hat die Nichtzahlung der jährlichen Steuer auf Gewinnbeteiligungen?

    Wurde die Steuer nicht innerhalb der oben genannten Frist, d. h. innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung über die Zuteilung der Gewinnbeteiligungen (Art. 183octies GBvGS) gezahlt, so sind die Zinsen von 7 % von Rechts wegen ab dem Tag zu zahlen, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen (Art. 183octies GBvGS).

  • Welche Folgen hat die fehlerhafte oder verspätete Einreichung einer Erklärung?

    Für eine effiziente Buchhaltung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung innerhalb der Frist (einige Tage vor Ihrer Zahlung) einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!

    Wenn die Erklärung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wird, riskieren Sie eine Geldbuße von 12,50 Euro pro Woche Verspätung. Jede begonnene Woche wird als vollständige Woche berechnet (Art. 183octies GBvGS).