Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Plakatsteuer

Erklärung und Zahlung der Plakatsteuer (abgekürzt „BA“)

  • Innerhalb welcher Frist muss die Erklärung der Plakatsteuer eingereicht werden?

    Die Plakatsteuer muss spätestens am Tag der Zahlung erklärt werden. Für eine effiziente Buchhaltung Ihrer Zahlung bitten wir Sie, diese Erklärung innerhalb der Frist (einige Tage vor Ihrer Zahlung) einzureichen. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute! Vergessen Sie nicht, Ihre Erklärung zu datieren und zu unterschreiben.

  • Wo muss ich diese Erklärung einreichen?

    Die Erklärung muss beim zuständigen Amt eingereicht werden:

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern 
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431 
    1030 Brüssel 
    E-Mail: CPIC.TAXDIV@minfin.fed.be

    Achtung! Wenn Sie eine Erklärung per Post senden, senden Sie diese kein zweites Mal per E-Mail und umgekehrt. Dadurch wird das Verwechslungsrisiko und das Versenden einer doppelten Zahlungsaufforderung vermieden.

  • Innerhalb welcher Frist muss ich die Plakatsteuer zahlen?

    Die Plakatsteuer ist vor dem Aushang zu zahlen (Art. 195 GBvGS). Handelt es sich um die jährliche Steuer, muss diese im Prinzip bis spätestens 31. Januar des Jahres bezahlt werden, das dem abgelaufenen Jahr folgt (das Jahr läuft am 31. Dezember ab - Art. 197 GBvGS).

  • Wie zahle ich die Plakatsteuer?

    Ab dem 01.06.2020 wird jeder verschiedenen Steuer eine spezifische Kontonummer zugewiesen. Sie können nur eine Zahlung pro Erklärung leisten. Der zu zahlende Betrag entspricht somit dem Betrag, der auf der Erklärung vermerkt ist. Diese Zahlungen erfolgen durch Einzahlung oder Überweisung auf die Kontonummer des betreffenden Amtes. Für die Plakatsteuer handelt es sich um folgendes Konto:

    IBAN: BE48 6792 0023 0127 
    BIC: PCHQ BE BB 
    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern 
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431 
    1030 Brüssel

    Diese Kontonummer ist nur für Zahlungen in Bezug auf diese Steuer vorgesehen. Zahlen Sie keine anderen Steuern auf dieses Konto!

  • Kann ich meine Erklärung mit einem Erstattungsantrag in Bezug auf eine vorherige Erklärung ausgleichen?

    Nein, Sie können die Erklärung nicht mit eventuellen früheren Erstattungen ausgleichen. Um die Erstattung eines zu viel bezahlten Betrags zu beantragen, müssen Sie den Antrag an folgende E-Mail-Adresse zur späteren Bearbeitung senden:

    CPIC.TAXDIV@minfin.fed.be

  • Welche Mitteilung verwende ich, um meine Zahlung zu leisten?

    Die zu verwendende Mitteilung erfolgt immer in der gleichen Form:

    Der Vermerk 'BA' - Unternehmensnummer – Besteuerungszeitraum

  • Wo erhalte ich Informationen über die Zahlung der Plakatsteuer?

    Einnahmezentrum – Verschiedene Steuern 
    Boulevard Roi Albert II 33 bte 431 
    1030 Brüssel 
    E-Mail: CPIC.TAXDIV@minfin.fed.be