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Steuer auf Spielautomaten

Besitzen Sie einen Spielautomaten? Sie müssen eine jährliche Steuer zahlen.

Ihr Automat wurde aufgestellt:

Sie sind Hersteller, Importeur usw. von Spielautomaten? Dann müssen Sie diesen Automaten anmelden, bevor er aufgestellt, verkauft oder vermietet wird.

Der Automat wird aufgestellt:

Steuer auf Spielautomaten

  • Welche Geräte sind von der Steuer betroffen?

    Die Steuer gilt für Geräte, die

    • über ein mechanisches, elektrisches oder elektronisches Teil verfügen,
    • zur Unterhaltung bestimmt sind,
    • durch die direkte Einführung einer Münze, einer Wertmarke oder durch ein anderes Mittel, das die direkte Einführung ersetzen würde, ausgelöst werden,
    • an einem öffentlichen Ort oder im privaten Kreis aufgestellt sind.

    Achtung!

    Die Steuer gilt auch dann, wenn das Gerät der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

  • Wann wird die Steuer nicht erhoben?

    Die Steuer wird in folgenden Fällen nicht erhoben:

    • Das Gerät unterliegt bereits einer anderen Steuer oder Abgabe zu Gunsten des Staates (insbesondere in Casinos betriebene Geräte, die der Steuer auf Glücksspiele und Wetten unterliegen)
    • Das Gerät wird ausschließlich in einem speziellen Raum zur Verfügung gestellt:
      • Für Mitglieder von Jugendbewegungen,
      • Für Heimbewohner,
      • für hospitalisierte Menschen.

    Es gibt weitere Ausnahmen, die spezifisch für die drei Regionen gelten.

  • Wie hoch ist die Steuer?

    Die Steuer auf Spielautomaten ist eine jährliche Pauschalsteuer, die je nach Art des Gerätes variiert. Es gibt fünf Kategorien, von A bis E.

    Konsultieren Sie das  Verzeichnis (PDF, 1.32 MB) um die Klassifizierung eines Geräts zu erfahren (Liste vom 29. Februar 2024).

    Achtung: die Einstufung der Geräte in diesen Kategorien kann je nach Region unterschiedlich sein.

    Beträge :

    Kategorie Region Brüssel-Hauptstadt - 2023 Region Brüssel-Hauptstadt - 2024
    A 5.648,10 € 5.882,70 €
    B 1.633,70 € 1.701,50 €
    C 443,20 € 461,60 €
    D 316,60 € 329,70 €
    E 190,00 € 197,90 €
  • Wer muss die Steuer zahlen?

    Die Steuer ist vom Eigentümer des Spielautomaten zu entrichten.

    Im Falle der Nichtzahlung durch den Eigentümer des Geräts wird jedoch der Betreiber der Räumlichkeiten, in denen das Gerät aufgestellt ist, als der Schuldner der Steuer betrachtet.

  • Wie wird die Erklärung zur Steuer auf Spielautomaten eingereicht?

    Sie müssen das Formular „ Bordereau 680 (PDF, 293.26 KB)“ (französisch) beim Dienst „Einnahmeamt Brüssel 2“ einreichen.

    Sie können es einreichen:

    • auf digitalem Wege an die folgende E-Mail-Adresse p78.fr@minfin.fed.be, betreff: „Spielautomaten - TPB2“.
    • per Post an die folgende Adresse:
      FÖD Finanzen - Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung
      Einnahmeamt Brüssel 2 - Dienst Spielautomaten
      Koning Albert II laan 33 bus 462
      1030 Brüssel
  • Wann muss die Steuer gezahlt werden?

    Die Steuer muss vor der Installation des Geräts gezahlt werden.

    Danach muss die Steuer vor dem 1. Januar eines jeden Jahres im Voraus gezahlt werden.

  • Ich habe im Laufe des Jahres ein Gerät in meiner Einrichtung aufgestellt. Werde ich die Steuer in voller Höhe bezahlen müssen?

    Der Prozentsatz der zu zahlenden Steuer variiert je nach Zeitraum, in dem das Gerät aufgestellt wird:

    Das Gerät wird aufgestellt im Laufe des

    Sie müssen zahlen

    1.Quartals

    100 % der Steuer

    2.Quartals

    75 % der Steuer

    3.Quartals

    50 % der Steuer

    4.Quartals

    25 % der Steuer

  • Wer muss einen Spielautomaten anmelden?

    Jedes Gerätemodell muss dem Finanzminister vom Importeur, vom Hersteller oder von jeder Person, die in dieser Eigenschaft direkt oder indirekt eingreift, gemeldet werden, bevor es in Belgien installiert, verkauft oder vermietet wird. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, wird das Gerät automatisch in die Kategorie A eingestuft.

    Diese Verpflichtung ermöglicht es, eine Liste der Spielautomaten zu erstellen und die Kategorie jedes Automaten zu bestimmen, um den geschuldeten Steuersatz festsetzen zu können.

    Konkret erfolgt die Klassifizierung durch:

    FÖD Finanzen 
    Generalverwaltung des Steuerwesens 
    Besteuerungsverfahren und Verpflichtungen 
    Expertise – Spezifische Materien 
    Bd du Roi Albert II 33 bte 25 - 1030 Brüssel

    Muster der Erklärung

    Der FÖD Finanzen legt die Klassifizierung für die drei Regionen und somit auch für die in der Wallonischen Region ansässigen Importeure und Hersteller fest.