Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Tax Shelter Scale-up - kleine Wachstumsunternehmen

Um kleine Wachstumsunternehmen (Scale-ups) zu unterstützen, ist ein Steueranreiz für die Bürger vorgesehen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Bürger, die in diese Unternehmen investieren, eine Steuerermäßigung von 25 % des investierten Betrags.

Die Investition muss anlässlich einer Kapitalerhöhung ab dem 5. bis einschließlich 10. Jahr nach der Gründung des Unternehmens erfolgen.

Konsultieren Sie die detaillierten FAQ zu dieser Steuerermäßigung und die Aktualisierung in Bezug auf den Ausschluss der Unternehmensleiter.

Um die Steuerermäßigung zu erhalten (und zu behalten), müssen die Investoren verschiedene Dokumente zur Verfügung der Verwaltung halten.

Die Höchstbeträge, die startende kleine Unternehmen und kleine Wachstumsunternehmen im Rahmen des Tax Shelter aufnehmen dürfen, werden verdoppelt:

  • Der Höchstbetrag wird für kleine startende Unternehmen von 250.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht.
  • Der Höchstbetrag wird für kleine Wachstumsunternehmen von 500.000 Euro auf 1.000.000 Euro erhöht.

Diese Änderung ist auf Beträge anwendbar, die für den Erwerb von Aktien oder Anteilen ab dem 1. Januar 2021 verwendet wurden.

Die FAQ werden in Kürze aktualisiert.

Bescheinigungen

Die Bescheinigungen müssen je nach Fall jährlich vom Wachstumsunternehmen oder dem Finanzierungsvehikel ausgestellt werden.

 Vorgeschlagene Musterbescheinigung 281.88 (PDF, 118.59 KB)
 Bekanntmachung über die Festlegung der Musterbescheinigung 281.88 (PDF, 77.65 KB)

Das Wachstumsunternehmen oder das Finanzierungsvehikel muss der Verwaltung vor dem 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die voll eingezahlten Aktien oder Anteile oder die neuen Anlageinstrumente erworben wurden, und der folgenden 4 Jahre, eine Kopie dieser Bescheinigungen vorlegen.

Die Übermittlung erfolgt:

  • über die Anwendung Belcotax-on-web
  • oder per E-Mail an folgenden Dienst:
    Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten - Berufssteuervorabzug
    kmo.bv.bru2.prp.pme@minfin.fed.be