Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Vereinsarbeit

Im Rahmen der „Vereinsarbeit“ kann Ihre VoG eine Privatperson beauftragen, während ihrer Freizeit eine bezahlte Arbeit auszuführen. Ihre VoG muss die „Vereinsarbeit“ über den Online-Dienst „Nebentätigkeiten“ des Landesamtes für soziale Sicherheit melden.

Weitere Informationen auf der Website „Nebentätigkeiten“ des Landesamtes für soziale Sicherheit

Privatpersonen, die „Vereinsarbeit“ verrichten, können in den Genuss eines vorteilhafteren Besteuerungssystems kommen.

Weitere Informationen