Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anerkannte Ausbildung

Vorabinformation über den Antrag auf Anerkennung von Zollausbildungen

Die neuen zollrechtlichen Vorschriften (UZK), die seit 1. Mai 2016 in Kraft sind, enthalten ein zusätzliches Kriterium für die Erteilung einer Bewilligung AEO-C, nämlich eine praktische oder berufliche Befähigung. Das Allgemeine Gesetz über Zölle und Akzisen (AGZA) enthält auch ein ähnliches Kriterium in Bezug auf den Beruf des Zollvertreters. Eine Möglichkeit, um diesem Kriterium zu genügen, besteht in der Teilnahme an einer von der Zollverwaltung genehmigten Ausbildung.

Die verschiedenen Kompetenzen, das Niveau und die Lernziele dieser Ausbildung werden im „EU Customs Training Curriculum for the Private Sector“ erläutert, darunter auch die aufgabenbezogenen Kompetenzen (siehe Website Europäische Kommission (externer Link)). Damit die Ausbildung das erforderte Kriterium erfüllt, muss mindestens das Niveau PL2 (Proficiency Level 2) erreicht werden. In bestimmten Situationen kann auch Niveau PL1 ausreichend sein. Darüber hinaus kann die individuelle Unternehmenssituation dazu führen, dass man nicht alle Kompetenzbereiche beherrschen muss, d. h. je nach Tätigkeit oder Warenbewegungen müssen alle oder nur ein Teil der Kompetenzbereiche abgedeckt sein. Daher sollte es möglich sein, sowohl Gesamtausbildungen als auch Ausbildungen in Form von Modulen anerkennen zu lassen.

Auf Anfrage des Privatsektors möchte die Generalverwaltung Zoll und Akzisen (GVZ&A) in Belgien bestimmte Ausbildungen in diesem Bereich anerkennen. Dazu werden ein Anerkennungsverfahren und ein offizielles Antragsverfahren ausgearbeitet und zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Um das Potential an Ausbildungen, die diesbezüglich berücksichtigt werden sollen, bereits kurzfristig einschätzen zu können, bittet die GVZ&A alle Ausbildungsanbieter, die an einer Anerkennung ihrer Schulungen interessiert sind, sich vorab zu melden. Dazu genügt eine E-Mail mit Betreff „Vorabinformation über den Antrag auf Anerkennung von Zollausbildungen“ und der Bezeichnung sowie einer kurzen Beschreibung der angebotenen Ausbildung. Senden Sie Ihre E-Mail an: sanja.sahinovic@minfin.fed.be