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Welche regeln gelten und wie muss ich vorgehen, um mein Kleinkraftrad, mein leichtes vierrädriges Kraftrad oder mein Speed-Pedelec zuzulassen

Kleinkrafträder, leichte vierrädrige Krafträder und Speed-Pedelecs, deren Zulassung nicht über bpost geregelt werden konnte, können bei der DIV zugelassen werden, ohne dass ein E705 erforderlich ist.

Das heißt, dass folgende Fahrzeuge ohne E705 zugelassen werden könne:

  • Kleinkrafträder, leichte vierrädrige Krafträder und Speed-Pedelecs, die vor dem 31. März 2014 in Belgien im öffentlichen Verkehr zugelassen wurden (dies betrifft auch solche, die im Ausland zugelassen wurden und die vor dem 31. März 2014 von einem belgischen Nutzer eingeführt oder innergemeinschaftlich erworben wurden),
  • Kleinkrafträder, leichte vierrädrige Krafträder und Speed-Pedelecs, die ohne ausländische Zulassungsbescheinigung im öffentlichen Verkehr sind und von einem belgischen Nutzer eingeführt oder innergemeinschaftlich erworben wurden, sofern sie zwischen dem 31. März 2014 und dem 10. Dezember 2015 in Belgien im öffentlichen Verkehr zugelassen wurden. Der 31. März 2014 und der 10. Dezember 2015 sind in diesem Zeitraum inbegriffen.