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Ich kaufe ein Fahrzeug in einem anderen Europäischen Mitgliedstaat

  • Welche Zollformalitäten muss ich erfüllen, wenn ich ein Fahrzeug in einem anderen Europäischen Mitgliedstaat kaufe und es in Belgien zulassen möchte?

    Sie haben endlich Ihr Traumauto gefunden, nach dem Sie so lange gesucht haben! Sie kaufen es als Privatperson, doch das einzige Hindernis, das Sie noch überwinden müssen, besteht darin, das Fahrzeug aus dem anderen EU-Mitgliedstaat nach Belgien zu bringen und es auf Ihren Namen zuzulassen.

    Sobald Sie das Fahrzeug in Belgien einführen, müssen Sie es beim Zoll anmelden. Das können Sie einfach über die E705-Anwendung auf MyMinfin --> Empfang erledigen. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Fahrzeug auch beim Zollamt Ihrer Wahl anmelden. Die zuständigen Zollämter finden Sie in der folgenden  Liste (PDF, 187.58 KB).

    Wenn Sie Ihren Wagen in einem anderen Mitgliedstaat der EU kaufen, müssen Sie wissen, dass die MwSt.-Gesetzgebung unterscheidet zwischen

    Achtung! Hier geht es nicht um ein Fahrzeug, das Sie nach Belgien einführen, weil Sie umziehen.

  • Sie kaufen einen Neuwagen und möchten diesen in Belgien zulassen?

    WIE LAUTET DIE DEFINITION VON „NEUWAGEN“?

    Im Sinne der MwSt.-Gesetzgebung gilt ein Pkw als neu, wenn:

    • die Lieferung innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Ingebrauchnahme stattfindet

    UND/ODER

    • der Pkw zum Zeitpunkt der Lieferung höchstens 6.000 Km zurückgelegt hat. 

    Ein Auto gilt somit als Neuwagen, sobald eine der beiden Bedingungen erfüllt ist.

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH BEIFÜGEN ODER VORLEGEN? (BEI ANMELDUNG IM ZOLLAMT MÜSSEN DIE ORIGINALDOKUMENTE VORGELEGT WERDEN)

    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist mehrwertsteuerpflichtig) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Die Zulassungsbescheinigung, sofern bereits vorhanden. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden. 

    Die Person, die am Schalter vorstellig wird, muss sich ausweisen. Wenn der/die Käufer*in des Fahrzeugs sich vertreten lässt, muss er/sie eine Vollmacht erteilen.

    WELCHE STEUER ZAHLE ICH AN DEN BELGISCHEN ZOLL?

    Sie bezahlen im Prinzip 21 % MwSt..

    Sobald Sie die MwSt. bezahlt haben, versendet der Zoll ein E705 und stellt Ihnen einen Beleg darüber aus. Wenn Sie das Fahrzeug über die E705-Anwendung anmelden, können Sie den Beleg ausdrucken, nachdem der Zoll das E705 versandt hat.

  • Sie kaufen einen Gebrauchtwagen und möchten diesen in Belgien zulassen?

    WIE LAUTET DIE DEFINITION VON „GEBRAUCHTWAGEN“?

    Im Sinne der MwSt.-Gesetzgebung gilt ein Pkw als gebraucht, wenn:

    • die Lieferung später als 6 Monate nach der ersten Ingebrauchnahme stattfindet

    UND 

    • der Pkw zum Zeitpunkt der Lieferung mehr als 6.000 Km zurückgelegt hat. 

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH VORLEGEN? (BEI ANMELDUNG IM ZOLLAMT MÜSSEN DIE ORIGINALDOKUMENTE VORGELEGT WERDEN)

    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist mehrwertsteuerpflichtig) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Die ausländische Zulassungsbescheinigung. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden. 

    Die Person, die am Schalter vorstellig wird, muss sich ausweisen. Wenn der/die Käufer*in des Fahrzeugs sich vertreten lässt, muss er/sie eine Vollmacht erteilen.

    ZAHLE ICH DIE MWST. AN DEN BELGISCHEN ZOLL?

    • Wenn der Verkäufer mehrwertsteuerpflichtig ist:

    In Belgien ist keine MwSt. geschuldet, wohl aber im Mitgliedstaat des Erwerbs. Sie müssen die MwSt. an den Verkäufer zahlen. Es gilt der Satz des Mitgliedstaates, in dem Sie den Wagen kaufen. Wenn Sie den Wagen bei einem Autohändler kaufen, kann die MwSt. in bestimmten Fällen über die Gewinnspanne des Verkäufers berechnet werden. 

    • Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist:

    Es ist keine MwSt. geschuldet, weder in Belgien noch im Mitgliedstaat des Erwerbs. 

    Nach Vorlegen der oben genannten Dokumente versendet der Zoll ein E705 und stellt Ihnen einen Beleg darüber aus. Wenn Sie das Fahrzeug über die E705-Anwendung anmelden, können Sie den Beleg ausdrucken, nachdem der Zoll das E705 versandt hat.