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Ich kaufe ein Fahrzeug außerhalb der EU

Welche Zollformalitäten muss ich erfüllen, wenn ich ein Neufahrzeug außerhalb der EU kaufe und es dann in Belgien zulassen möchte?

Sie haben endlich Ihr Traumauto gefunden, nach dem Sie so lange gesucht haben! Sie kaufen es als Privatperson, doch das einzige Hindernis, das Sie noch überwinden müssen, besteht darin, das Fahrzeug aus dem anderen Land, das nicht zur EU gehört, nach Belgien zu bringen und es auf Ihren Namen zuzulassen.

Achtung! Hier geht es nicht um ein Fahrzeug, das Sie nach Belgien einführen, weil Sie umziehen.

Sie müssen das Fahrzeug beim ersten Zollamt, an dem es in die EU kommt, anmelden.

Es gibt 3 möglichkeiten:

  • 1. Ich kaufe ein Fahrzeug außerhalb der EU und das Zollamt, über das es in die EU kommt, liegt in Belgien.

    Das Fahrzeug muss über PLDA (Paperless Zoll & Akzisen) angemeldet werden. Dazu müssen Sie sich an einen Zollvertreter wenden, der gegen Bezahlung die Formalitäten für Sie beim Zoll erledigt.

    WELCHE STEUERN ZAHLE ICH AN DEN BELGISCHEN ZOLL?

    • Einfuhrabgaben: Diese werden auf den Zollwert des Pkw berechnet. Der Zollwert ist der Wert des Pkw + alle Kosten bis zum Grenzübertritt in die EU (z. B. Beförderungskosten usw.). Der Steuersatz wird aufgrund der Art des Fahrzeugs festgelegt (für Pkw beträgt der Steuersatz im Prinzip 10 %).
    • MwSt.: 21 % auf die Summe von Zollwert + Einfuhrabgaben + Nebenkosten bis zum Bestimmungsort (z. B. Beförderungskosten usw.)

    ANTRAG E705

    Nachdem die Einfuhrformalitäten erfüllt sind und die geschuldeten Einfuhrabgaben und die MwSt. bezahlt sind, können Sie ein E705 über die E705-Anwendung auf MyMinfin(link is external) --> Empfang erledigen. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Fahrzeug auch beim Zollamt Ihrer Wahl anmelden. Die zuständigen Zollämter finden Sie in der folgenden  Liste(This hyperlink opens a new window) (PDF, 187.58 KB).

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH BEIFÜGEN ODER VORLEGEN?

    • Das Einheitspapier IM oder EU. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck der Einfuhranmeldung, der Ihnen vom Zollvertreter ausgehändigt wurde.
    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist ein Unternehmen) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Die ausländische Zulassungsbescheinigung, sofern bereits vorhanden. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden. Beim Antrag des E705 in einem Zollamt muss/müssen das/die Original(e) vorgelegt werden.

    Die Person, die am Schalter vorstellig wird, muss sich ausweisen. Wenn der/die Käufer*in des Fahrzeugs sich vertreten lässt, muss er/sie eine Vollmacht erteilen.

    Nach Vorlegen der oben genannten Dokumente versendet der Zoll ein E705 und stellt Ihnen einen Beleg darüber aus. Wenn Sie das Fahrzeug über die E705-Anwendung anmelden, können Sie den Beleg ausdrucken, nachdem der Zoll das E705 versandt hat.

  • 2. Ich kaufe ein Fahrzeug außerhalb der EU, das Zollamt, über das es in die EU kommt, liegt in einem anderen Europäischen Mitgliedstaat und ich möchte die Einfuhrformalitäten dort erledigen.

    Es kann sein, dass die Einfuhranmeldung über eine Computeranwendung eingegeben werden muss und dass Sie sich dafür an einen Zollvertreter wenden müssen, der gegen Bezahlung die Formalitäten für Sie beim Zoll erledigt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Zoll des betreffenden Mitgliedstaates.

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH BEIM ZOLLAMT DES ANDEREN MITGRLIEDSTAATES VORLEGEN?

    • Das Einheitspapier IM oder EU. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck der Einfuhranmeldung, der Ihnen vom Zollvertreter ausgehändigt wurde.
    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist ein Unternehmen) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Das Original der ausländischen Zulassungsbescheinigung, sofern bereits vorhanden. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden.

    WELCHE STEUERN ZAHLE ICH BEIM ZOLLAMT DES ANDEREN MITGLIEDSTAATES?

    • Einfuhrabgaben: Diese werden auf den Zollwert des Pkw berechnet. Der Zollwert ist der Wert des Pkw + alle Kosten bis zum Grenzübertritt in die EU (z. B. Beförderungskosten usw.). Der Steuersatz wird aufgrund der Art des Fahrzeugs festgelegt (für Pkw beträgt der Steuersatz im Prinzip 10 %).
    • MwSt.: berechnet auf die Summe von Zollwert + Einfuhrabgaben + Nebenkosten bis zum Bestimmungsort (z.B. Beförderungskosten usw.) Der anwendbare MwSt.-Satz ist derjenige, der im Mitgliedstaat der Einfuhr gültig ist.

    ANTRAG E705

    Nachdem die Einfuhrformalitäten erfüllt sind und die geschuldeten Einfuhrabgaben und die MwSt. bezahlt sind, können Sie ein E705 über die E705-Anwendung auf MyMinfin(link is external) --> Empfang erledigen. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Fahrzeug auch beim Zollamt Ihrer Wahl anmelden. Die zuständigen Zollämter finden Sie in der folgenden  Liste (PDF, 187.58 KB)(This hyperlink opens a new window).

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH BEIM BELGISCHEN ZOLLAMT MEINER WAHL VORLEGEN?

    • Das im anderen Mitgliedstaat ausgefertigte Einheitspapier IM oder EU. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck der Einfuhranmeldung, der Ihnen vom Zollvertreter ausgehändigt wurde.
    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist ein Unternehmen) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Die ausländische Zulassungsbescheinigung, sofern bereits vorhanden. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden. Beim Antrag des E705 in einem Zollamt muss/müssen das/die Original(e) vorgelegt werden.

    Die Person, die am Schalter vorstellig wird, muss sich ausweisen. Wenn der/die Käufer*in des Fahrzeugs sich vertreten lässt, muss er/sie eine Vollmacht erteilen.

    Nach Vorlegen der oben genannten Dokumente versendet der Zoll ein E705 und stellt Ihnen einen Beleg darüber aus. Wenn Sie das Fahrzeug über die E705-Anwendung anmelden, können Sie den Beleg ausdrucken, nachdem der Zoll das E705 versandt hat.

  • 3. Ich kaufe ein Fahrzeug außerhalb der EU, das Zollamt, über das es in die EU kommt, liegt in einem anderen EU-Mitgliedstaat und ich möchte die Einfuhrformalitäten in Belgien erledigen.

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH BEIM ZOLLAMT DES ANDEREN MITGRLIEDSTAATES VORLEGEN?

    • Das Einheitspapier T1, auf dem ein belgisches Zollamt als Endbestimmungsort vermerkt ist. Es kann sein, dass dieses Dokument über eine Computeranwendung eingegeben werden muss und dass Sie sich dafür an einen Zollvertreter wenden müssen, der gegen Bezahlung die Formalitäten für Sie beim Zoll erledigt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Zoll des betreffenden Mitgliedstaates.
    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist ein Unternehmen) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Das Original der ausländischen Zulassungsbescheinigung, sofern bereits vorhanden. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden.

    EINFUHRANMELDUNG IM ODER EU BEIM BELGISCHEN ZOLL

    Das Fahrzeug muss über PLDA (Paperless Zoll & Akzisen) beim belgischen Zollamt der Endbestimmung angemeldet werden, das im Einheitspapier T1 vermerkt ist. Dazu müssen Sie sich an einen Zollvertreter wenden, der gegen Bezahlung die Formalitäten für Sie beim Zoll erledigt.

    WELCHE STEUERN ZAHLE ICH AN DEN BELGISCHEN ZOLL?

    • Einfuhrabgaben: Diese werden auf den Zollwert des Pkw berechnet. Der Zollwert ist der Wert des Pkw + alle Kosten bis zum Grenzübertritt in die EU (z. B. Beförderungskosten usw.). Der Steuersatz wird aufgrund der Art des Fahrzeugs festgelegt (für Pkw beträgt der Steuersatz im Prinzip 10 %).
    • MwSt.: 21 % auf die Summe von Zollwert + Einfuhrabgaben + Nebenkosten bis zum Bestimmungsort (z. B. Beförderungskosten usw.)

    ANTRAG E705

    Nachdem die Einfuhrformalitäten erfüllt sind und die geschuldeten Einfuhrabgaben und die MwSt. bezahlt sind, können Sie ein E705 über die E705-Anwendung auf MyMinfin(link is external) --> Empfang erledigen. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihr Fahrzeug auch beim Zollamt Ihrer Wahl anmelden. Die zuständigen Zollämter finden Sie in der folgenden  Liste (PDF, 187.58 KB)(This hyperlink opens a new window).

    WELCHE DOKUMENTE MUSS ICH FÜR DEN BELGISCHEN ZOLL BEIFÜGEN ODER VORLEGEN?

    • Das Einheitspapier IM oder EU. Dabei handelt es sich um einen Ausdruck der Einfuhranmeldung, der Ihnen vom Zollvertreter ausgehändigt wurde.
    • Die Ankaufsrechnung (Verkäufer ist ein Unternehmen) oder den Kaufnachweis (Verkäufer ist eine Privatperson) und andere eventuelle Handelsdokumente.
    • Die ausländische Zulassungsbescheinigung, sofern bereits vorhanden. Achtung! Wenn die ausländische Zulassungsbescheinigung aus mehreren Teilen besteht, müssen alle Teile vorgelegt werden. Beim Antrag des E705 in einem Zollamt muss/müssen das/die Original(e) vorgelegt werden.

    Die Person, die am Schalter vorstellig wird, muss sich ausweisen. Wenn der/die Käufer*in des Fahrzeugs sich vertreten lässt, muss er/sie eine Vollmacht erteilen.

    Nach Vorlegen der oben genannten Dokumente versendet der Zoll ein E705 und stellt Ihnen einen Beleg darüber aus. Wenn Sie das Fahrzeug über die E705-Anwendung anmelden, können Sie den Beleg ausdrucken, nachdem der Zoll das E705 versandt hat.