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Kehren sie aus Einem EU-Mitgliedstaat mit Waren nach Belgien Zurück?

  • Welche Waren darf ich aus einem EU-Mitgliedstaat nach Belgien mitbringen(1)?

    Sie bezahlen keine Akzisen mehr in Belgien, wenn sie als Privatperson für den eigenen Bedarf Akzisenwaren in einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauft haben und selbst befördern. Es muss sich um Waren handeln, für die die Akzisen bereits im Mitgliedstaat beim Ankauf bezahlt wurden. Unter Eigenbedarf ist zu verstehen: Verbrauch durch Sie selbst oder durch eine Person, die unter Ihrem Dach wohnt.
    In den anderen Fällen betrachtet der Zoll die Waren als zu Handelszwecken eingeführte Waren und in Belgien sind Akzisen geschuldet.
    Die Europäische Union hat eine Reihe von Kriterien aufgestellt, die der Verwaltung ermöglichen abzuwägen, ob die von einer Privatperson in Belgien eingeführten Waren für den Eigenbedarf bestimmt sind oder nicht:
    • die handelsrechtliche Stellung des Betreffenden und die Beweggründe seiner Reise,
    • der Ort, an dem die Waren sich befinden,
    • die Art der Beförderung,
    • jedes Dokument mit Bezug auf diese Waren,
    • Art und Menge der Waren laut den nachfolgenden Einschränkungsrichtlinien (Tabelle).
    All diese Kriterien sind nur Richtwerte, die beim Zoll die Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken sollen, dass von einer Privatperson beförderte Akzisenwaren einen kommerziellen Charakter haben könnten. In diesem Fall bezahlt die Privatperson Akzisen in Belgien.
     
    Der Zoll stützt sich nur auf konkrete Elemente (die ihre Feststellungen untermauern), um zu bestimmen, ob die Waren zu kommerziellen Zwecken benutzt werden.

    (1) Die EU-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, *Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Schweden.

    Das Vereinigte Königreich gehört nicht mehr zur Europäischen Union, aber Nordirland gilt weiterhin als Teil der Zoll- und Steuergebiete der Union. Für Reisende ist das Vereinigte Königreich ein Drittland (Steuerbefreiung möglich), Nordirland ist jedoch ein EU-Staat (also keine Steuerbefreiung).

    (2) Die Gebiete mit einem besonderen steuerrechtlichen Status sind u. a. die Kanalinseln (Guernsey, Jersey usw.), die Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa usw.), ÜD-Länder (Französisch-Guyana, Réunion, Guadeloupe und Martinique), die Ålandinseln, der Berg Athos usw. Die Freimengen bei Einfuhren aus einem Gebiet mit einem besonderen steuerrechtlichen Status der EU sind auf die Freimengen begrenzt, die Reisenden aus Nicht-EU-Ländern gewährt werden.
  • Was kann ich in Tax-free-Shops kaufen, wenn ich in ein EU-Mitgliedstaat einreise oder von dort komme?

    • In den Duty-Free-Verkaufsstellen kaufen Sie überhaupt nicht zollfrei ein, sondern gegen Zahlung der Verbrauchssteuer und der Mehrwertsteuer.
    • Sie reisen in ein Gebiet mit einem speziellen steuerrechtlichen Status: dann gelten dieselben Regeln wie für Nicht-EU-Länder (siehe nachstehend).

    (1) Die EU-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, *Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Schweden.

    Das Vereinigte Königreich gehört nicht mehr zur Europäischen Union, aber Nordirland gilt weiterhin als Teil der Zoll- und Steuergebiete der Union. Für Reisende ist das Vereinigte Königreich ein Drittland (Steuerbefreiung möglich), Nordirland ist jedoch ein EU-Staat (also keine Steuerbefreiung).

    (2) Die Gebiete mit einem besonderen steuerrechtlichen Status sind u. a. die Kanalinseln (Guernsey, Jersey usw.), die Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa usw.), ÜD-Länder (Französisch-Guyana, Réunion, Guadeloupe und Martinique), die Ålandinseln, der Berg Athos usw. Die Freimengen bei Einfuhren aus einem Gebiet mit einem besonderen steuerrechtlichen Status der EU sind auf die Freimengen begrenzt, die Reisenden aus Nicht-EU-Ländern gewährt werden.