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Mehrwertsteuererstattung bei ausfuhr von Waren aus Belgien in ein nicht-EU-land

Wenn Sie die Europäische Union (EU) verlassen, können Sie für in der EU gekaufte Waren eine Erstattung der MwSt. beantragen.

  • Wer ?

    Nur Reisende, die Ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, können eine Erstattung der MwSt. beantragen.
  • Was ?

    Es muss sich um Waren für den persönlichen Gebrauch handeln, die von Reisenden in ihrem persönlichen Gepäck mitgeführt werden. Die Waren dürfen also keinen kommerziellen oder beruflichen Charakter haben.
    Außerdem muss der Gesamtwert der Waren mehr als 125 Euro (einschließlich MwSt.) pro Rechnung betragen.1

    Rechnungen bis einschließlich 31.12.19 über einen Betrag von 50 Euro und höher können noch bis zum 31.03.20 angenommen werden.
    Rechnungen ab dem 01.01.2020 müssen mindestens 125 € betragen, um die Mehrwertsteuer zurückerhalten zu können.

    1 Dies ist der in Belgien geltende Mindestbetrag.
  • Wann ?

    Die MwSt.-Erstattung ist nur für Waren möglich, die spätestens am Ende des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie gekauft und erworben wurden, ausgeführt werden.
    Ein praktisches Beispiel: Sie kaufen am 15. Januar (siehe Rechnungsdatum) eine Armbanduhr. Dafür möchten Sie eine Erstattung der MwSt. beantragen. In diesem Fall müssen Sie die Erstattung spätestens am 30. April beantragen und die Uhr ausführen.
  • Wie gehen Sie am Flughafen vor?

    A. SIE VERLASSEN DIE EU DIREKT VOM BRUSSELS AIRPORT (ZAVENTEM) AUS.

    Es gibt zwei Möglichkeiten :

    1. Sie befördern die Waren in Ihrem Aufgabegepäck
    Melden Sie sich vor dem Check-in bei der Zollstelle in der Abflughalle.
    Zeigen Sie dort :
    • Ihren Reisepass/Personalausweis
    • Ihr Flugticket oder Ihren Boarding Pass
    • die Rechnung oder das Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form)
    • die Waren, für die Sie die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen möchten vor.
    Verstauen Sie die Waren danach gut in Ihrem Gepäck und checken Sie sich ein.

    2. Sie befördern die Waren in Ihrem Handgepäck

    Gehen Sie mit Ihren Waren im Handgepäck durch die Sicherheits- und die Passkontrolle.

    Begeben Sie sich danach mit Ihrem Handgepäck zur nächstgelegenen Zollstelle.

    Zeigen Sie dort die unter Punkt 1 (“Sie befördern die Waren in Ihrem Aufgabegepäck“) beschriebenen Dokumente und Waren vor. Der Zoll wird Ihre Rechnung und Ihr Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form) für die Ausfuhr
    abstempeln.

    Sie fliegen nach Norwegen, Island oder in die Schweiz ?
    Sie mussen Ihr Aufgabe- und Handgepäck vor dem Check-in bei der Zollstelle in der Abflughalle gestellen.

    Zeigen Sie dort :
    • Ihren Reisepass/Personalausweis
    • Ihr Flugticket oder Ihren Boarding Pass
    • die Rechnung oder das Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form)
    • die Waren, für die Sie die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen möchten vor.
    Der Zoll wird Ihre Rechnung und Ihr Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung für die Ausfuhr abstempeln.
    B. SIE FLIEGEN VON BRUSSELS AIRPORT (ZAVENTEM) MIT ZWISCHENSTOPP IN EINEM EULAND (TRANSITFLUG) IN EIN LAND AUSSERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION, Z.B. BRÜSSEL -PARIS - NEW YORK

    Es gibt zwei Möglichkeiten :

    1. Sie befördern die Waren in Ihrem Aufgabegepäck.

    In diesem Fall müssen die Waren in Brüssel eingecheckt werden. Befolgen Sie anschließend das unter Teil A1 beschriebene Verfahren.

    2. Sie befördern die Waren in Ihrem Handgepäck.
    Für eine MwSt.-Erstattung von Waren in Ihrem Handgepäck müssen Sie sich, wenn Sie die Europäische Union verlassen, an die lokale
    Zollstelle im Transitflughafen wenden (hier im Beispiel : Paris).
  • Wie bekomme Ich die MwSt. erstattet ?

    Um die MwSt. erstattet zu bekommen, müssen Sie :
    • die (vom Zoll abgestempelte) Rechnung zurück an Ihren Lieferanten schicken, der Ihnen die gezahlte MwSt. erstatten wird oder
    • mit dem Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form) zu einer dafür spezialisierten Firma gehen (z. B. im Abflugflughafen), die Ihnen die MwSt. direkt vor Ort erstatten wird, Ihnen dafür jedoch kommerzielle Kosten anrechnen wird.
  • Weitere Informationen über die Erstattung der Mehrwertsteuer bei Ausfuhren durch Reisende über den Flughafen?

    • Tel. : 0032 257 23703 (täglich zwischen 8 und 20 Uhr)