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Der Weg meines Pakets, vom Kauf bis zu mir nach Hause

Die Sicherheitskontrolle

Der Zoll kann bei allen Waren, die bpost oder andere Kurierdienste in die Europäische Union einführen, eine Sicherheitskontrolle durchführen. Die Zollbeamten überprüfen, ob die Einfuhr der Waren erlaubt ist, insbesondere bei Waffen, Fälschungen, Lebensmitteln, Arzneimitteln usw. bpost und andere Kurierdienste stellen dem Zoll diese Waren zur Verfügung.

Zollabfertigung und Zollanmeldung

A) Bei der Verzollung berechnen bpost und andere Kurierdienste die Einfuhrabgaben, die MwSt. und eventuelle andere Abgaben:
  • Die Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Wert des Pakets (auch eines Geschenks) 150 Euro übersteigt.
  • Die Mehrwertsteuer ist für kommerzielle Pakete im Wert von bis zu 150 EUR zu entrichten;
  • Auf Sendungen ohne gewerblichen Charakter von einer Privatperson an eine andere Privatperson (auch Geschenke) mit einem Wert von mehr als 45 Euro müssen die geschuldeten Abgaben und Steuern gezahlt werden.

Einfuhrabgaben werden auf den „Zollwert“ berechnet, der auf der Zollinhaltserklärung oder auf der Rechnung zu finden ist, ggf. zuzüglich Versandkosten (Beispiele einiger Berechnungen). Für den Zoll haben alle Waren (auch Geschenke) immer einen bestimmten Wert.

Die MwSt. wird auf den Zollwert, erhöht um die Einfuhrabgaben, Akzisen und andere Kosten, berechnet. In bestimmten Fällen sind weder Abgaben noch Steuern zu zahlen, dies wird als Befreiung bezeichnet.

B) Der Zoll überprüft die von bpost oder einem anderen Kurierdienst abgefasste und vorgelegte Zollanmeldung und gibt die Waren zum Versand frei.
C) Wenn ein Paket verzollt und vom Zoll freigegeben wurde, wird es dem Adressaten von bpost oder einem anderen Kurierdienst zu Hause zugestellt.