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Von einem Nicht-EU-Land nach Belgien umziehen

  • Einleitung

    Ziehen Sie von einem Nicht-EU-Land nach Belgien? Herzlich willkommen! Denken Sie aber bitte auch daran, dass Sie besondere Regeln in Sachen Zoll beachten müssen. Ihre persönlichen Güter können Sie steuerfrei einführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Zollformalitäten bei der Einfuhr müssen an den Tagen und zu den Uhrzeiten erledigt werden, an denen die Ämter für den Warenverkehr geöffnet sind. Außerdem gelten eine Reihe von Bedingungen und Fristen für die Güter und Sie selbst müssen auch eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Güter aus einem Nicht-EU-Land steuerfrei nach Belgien eingeführt werden können?

    Die Befreiung ist auf Güter begrenzt, die:

    • mindestens sechs Monate vor dem Datum der Aufgabe Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts im dritten Herkunftsland in Ihrem Besitz waren,
    • mindestens sechs Monate vor dem Datum der Aufgabe Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts im dritten Herkunftsland von Ihnen in Ihrem früheren gewöhnlichen Aufenthaltsort verwendet wurden und
    • an Ihrem neuen Aufenthaltsort zum gleichen Zweck bestimmt sind und während eines Zeitraums von 12 Monaten nach ihrer Einfuhr in den Mitgliedstaat Ihres Wohnortes in Ihrem Besitz bleiben.
  • Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um Ihre Güter aus einem Nicht-EU-Land steuerfrei nach Belgien einführen zu können?

    • Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort seit mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten außerhalb der Europäischen Union gehabt haben.
  • Welche Frist gilt für die Einfuhr von Gütern, wenn Sie von einem Nicht-EU-Land nach Belgien umziehen?

    Die Zollverwaltung wird Ihnen die Steuerbefreiung nur für persönliche Güter bewilligen, die Sie endgültig innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt einführen, an dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Belgien beziehen und die Güter zum Verbrauch anmelden. Diese Befreiung kann auch gewährt werden, bevor Sie sich in Belgien niederlassen. In diesem Fall müssen Sie sich verpflichten, Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb von sechs Monaten hier zu haben. Für diese Verpflichtung müssen Sie eine Sicherheit leisten.

  • Welche Verpflichtungen müssen nach der Einfuhr der Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien erfüllt werden?

    Nachdem Sie Ihre persönlichen Güter auf die hiervor beschriebene Weise eingeführt haben, müssen Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen. So dürfen Sie die Güter beispielsweise nicht verleihen, verpfänden, vermieten oder übertragen (entgeltlich oder nicht), ohne den Zoll im Voraus davon in Kenntnis zu setzen. Wenn Sie dies dennoch ohne Begründung tun, wird die Zollverwaltung die Befreiung widerrufen und Sie müssen die Einfuhrabgaben dennoch entrichten.

    Diese Einschränkungen gelten 1 Jahr ab der Einfuhrzollanmeldung mit Freistellung.

  • Wer ist befugt, die Befreiung für die Einfuhr von Gütern aus einem Nicht-EU-Land nach Belgien zu gewähren?

    Grundsätzlich ist der Dienstleiter der Einfuhrzollstelle befugt, die Einfuhr mit Befreiung zu bewilligen, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Motorräder mit einem Hubraum von über 50 ccm³, Wohnwagen, Sportboote und Sportflugzeuge sowie für andere persönliche Güter, für die bei der Einfuhr besondere Umstände geltend gemacht werden, ist der Direktor des regionalen Zoll- und Akzisenzentrums zuständig. Es handelt sich um den Direktor des Amtsbereichs, in dem Sie sich niederlassen.