Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Neue Vollmacht „Steuerlicher Wohnsitz“

Datum:

Die neue Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz ermöglicht es Ihnen, die Anträge auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes Ihrer Kunden über MyMinfin einzureichen.

Sobald die Vollmacht aktiviert wurde, können Sie:

  • den Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen
  • eine Zusammenfassung des Antrags einsehen
  • die Entscheidung (Bescheinigung oder Ablehnung) einsehen

Sie reichen bereits Anträge auf Bescheinigungen des steuerlichen Wohnsitzes mit einer anderen aktiven Vollmacht ein (BiztaxMyMinfin oder Tax-on-web)? Sie sind nicht verpflichtet, diese neue Vollmacht zu aktivieren.