Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen juristischer Personen

Sie beantragen hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen beim FÖD Finanzen. Zurzeit zahlen Sie diese Anträge auf die Kontonummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit. Ab dem 6. November 2023 werden Sie alle Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen auf ein einheitliches nationales Konto zahlen. Die vorherige Zahlung wird weiterhin gelten. Wir führen den Antrag aus, nachdem wir die Zahlung erhalten haben und sie für unsere Dienste sichtbar ist.

Für die Registrierungsformalität ändert sich am 6. November 2023 nichts. Hierfür werden Sie bis auf Weiteres die bestehenden Konten bei den verschiedenen Ämtern Rechtssicherheit verwenden.

Mit der neuen Arbeitsweise richtet sich der FÖD Finanzen noch stärker auf Effizienz aus:

  • Die Festlegung der Gebühren und Vergütungen verbleibt in der Zuständigkeit der Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD).
  • Einnahme und Beitreibung werden schrittweise an die Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung (GVEB) übertragen.

Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen juristischer Personen

  • Was ändert sich ab dem 6. November?

    Einheitliche Bankkontonummer

    Ab dem 6. November 2023 werden Sie alle Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen auf ein einheitliches nationales Konto (BE28 6792 0022 9420) zahlen:

    • Gebühren für Dokumente, die einer gesetzlichen hypothekarischen Formalität unterliegen: Übertragung, Eintragung, Randvermerk (z. B. Streichung),
    • die Hypothekengebühr von 0,3 %,
    • Gebühren für hypothekarische Recherchen.

    Vorlegungsnummer des abgelehnten Antrags

    Möchten Sie:

    • eine Urkunde wieder auf Papier vorlegen,
    • die gleichzeitig übertragen und registriert werden muss?

    Ab dem 6. November 2023 müssen Sie auch die Vorlegungsnummer der abgelehnten Akte angeben. Diese finden Sie im Ablehnungsbescheid.

    Nächste Schritte

    An noch zu bestimmenden Daten wird die neue Arbeitsweise auch für Folgendes in Kraft treten:

    • die Registrierungsgebühren (föderale und regionalisierte Brüsseler und wallonische Registrierungsgebühren), die bei der Registrierungsformalität geschuldet sind,
    • die Zahlung der Schreibgebühren, die über das Verzeichnis bezahlt werden,
    • die Zahlung für Recherchen in Sachen Registrierung und Erbschaft (z. B. für den dreißigjährigen Eigentumsnachweis).
  • Wie ist die Arbeitsweise ab dem 6. November 2023 für hypothekarische Formalitäten und Recherchen?

    1. Antrag auf Formalität oder Recherche

    Sie reichen Ihren Antrag per Post ein. Dazu senden Sie die Dokumente an das Scanningcenter in Gent (niederländischsprachige Dokumente) oder in Namur (französisch- oder deutschsprachige Dokumente).

    Fügen Sie folgende Informationen hinzu:

    • Ihre Unternehmensnummer (damit es keine Verwechslungen bei der eventuell zu versendenden Zahlungsbenachrichtigung gibt),
    • die spezifische Briefkastennummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.

    Im Dienststellenleitfaden des FÖD Finanzen finden Sie die Adressen der Scanningcenter und die spezifische Briefkastennummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.

    2. Prüfung der gesetzlichen Bedingungen

    Wir prüfen, ob Ihr Antrag die gesetzlichen Bedingungen erfüllt:

    • Wenn Ihr Antrag die Bedingungen nicht erfüllt, müssen wir ihn ablehnen. Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung für die Ablehnung auf Papier an die aktive Adresse des Gesellschaftssitzes oder des ZDU-Wohnsitzes Ihrer Organisation. Der Ablehnungsbescheid ist auch im MyMinfin-Account Ihrer Organisation verfügbar.
    • Wenn der Antrag die Bedingungen erfüllt, erhalten Sie eine Zahlungsbenachrichtigung.

    3. Erhalt der Zahlungsbenachrichtigung

    Sie erhalten die Zahlungsbenachrichtigung auf Papier an die aktive Adresse des Gesellschaftssitzes oder des ZDU-Wohnsitzes Ihrer Organisation. Die Zahlungsbenachrichtigung ist auch im MyMinfin-Account Ihrer Organisation verfügbar.

    Auf der Zahlungsbenachrichtigung finden Sie:

    • die einheitliche Kontonummer für die Kunden ohne Vorschuss (BE28 6792 0022 9420),
    • die strukturierte Mitteilung.

    Die einheitliche Kontonummer BE28 6792 0022 9420 gilt ab dem 6. November 2023 (hypothekarische Formalitäten und Recherchen, die ab dem 31. Oktober 2023 um 12:00 Uhr durchgeführt werden). Für hypothekarische Formalitäten und Recherchen, die wir bis zum 31. Oktober um 12:00 Uhr durchführen, erfolgt die Zahlung auf die Kontonummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.

    Sie müssen diese Daten verwenden, um die Zahlung zu tätigen. Sie haben eine Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen.

    4. Überprüfung der Zahlung

    Die Zahlung wird automatisch überprüft.

    Achtung: Bitte sehen Sie eine Bearbeitungsfrist für Ihre Zahlung vor. Eine Zahlung, die am Werktag 1 auf unserem Konto eingeht, ist für unsere Dienste erst am Werktag 1+1 sichtbar.

    Wenn wir innerhalb der Zahlungsfrist die vollständige Zahlung erhalten haben, führen wir den Antrag aus. Sie erhalten den hypothekarischen Bericht oder das Ergebnis der hypothekarischen Recherche auf Papier an die aktive Adresse des Gesellschaftssitzes oder des ZDU-Wohnsitzes Ihrer Organisation. Der hypothekarische Bericht oder das Ergebnis der hypothekarischen Recherche sind auch im MyMinfin-Account Ihrer Organisation verfügbar.

    Wenn wir innerhalb der Zahlungsfrist die Zahlung nicht oder nur teilweise erhalten haben, müssen wir den Antrag ablehnen:

    • Sie erhalten einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung für die Ablehnung auf Papier an die aktive Adresse des Gesellschaftssitzes oder des ZDU-Wohnsitzes Ihrer Organisation. Der Ablehnungsbescheid ist auch im MyMinfin-Account Ihrer Organisation verfügbar.
    • Im Falle einer Teilzahlung wird Ihnen der bereits gezahlte Teil erstattet.

    5. Wiedervorlegung des Antrags

    Gegebenenfalls müssen Sie den abgelehnten Antrag erneut vorlegen.

    Handelt es sich um eine Urkunde, die Sie erneut auf Papier vorlegen und die gleichzeitig übertragen und registriert werden muss? Ab dem 6. November 2023 (hypothekarische Formalitäten, die ab dem 31. Oktober 2023 um 12:00 Uhr durchgeführt werden) müssen Sie auch die Vorlegungsnummer der abgelehnten Akte angeben. Diese finden Sie im Ablehnungsbescheid.

  • Gibt es Übergangsmaßnahmen?

    Achtung: Mittwoch, der 1. November 2023, ist ein Feiertag, der 2. November 2023 ein Ruhetag und der 3. November 2023 (Brückentag) ebenfalls ein Ruhetag beim FÖD Finanzen.

    Um einen reibungslosen Übergang der Konten pro Amt zu einem einheitlichen Konto zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, am 30. und 31. Oktober 2023 so wenig Anträge auf hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen wie möglich einzureichen.

    Wenn wir an diesen Tagen einen Antrag ablehnen müssen und Sie ihn nicht bis zum 31. Oktober 2023 vor 12:00 Uhr wieder vorlegen, müssen wir den Antrag nach der neuen Arbeitsweise bearbeiten. Die Zahlung muss dann auf die neue einheitliche Kontonummer erfolgen. Zahlungen, die irrtümlich noch auf die alten Konten eingehen, werden von uns erstattet.

  • Kann ich Vorschusskunde werden?

    Wenn Sie viele hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen beantragen, kann es sinnvoll sein, Vorschusskunde zu werden.

    Als Vorschusskunde zahlen Sie nicht mehr Antrag pro Antrag, sondern überweisen einen bestimmten Betrag auf ein einheitliches Vorschusskonto mit einer festen strukturierten Mitteilung. Jedes Mal, wenn Sie eine hypothekarische Formalität oder eine hypothekarische Recherche beantragen, ziehen wir den Betrag der Gebühren und Vergütungen von diesem Vorschusskonto ab.

    Interesse?

    Beantragen Sie ein Vorschusskonto über rzsj.innovationoptimalisation@minfin.fed.be.

    Im Prinzip können wir ein Vorschusskonto ab dem 6. November 2023 erstellen. Bitte rechnen Sie mit etwa zwei Monaten, bis das Vorschusskonto verfügbar ist.