Achtung: Ab sofort empfangen wir Sie in allen unseren Ämtern nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung.

Nationale Vorschusskonten für Gerichtsvollzieher

Wenn Sie als Gerichtsvollzieher eine hypothekarische Formalität oder Recherche beantragen, müssen Sie ab dem 6. November 2023 mit einem einheitlichen nationalen Vorschusskonto arbeiten.

Ab diesem Datum werden wir nur noch dieses Konto für die Gebühren und Vergütungen für hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen verwenden.

Für die Registrierungsformalität ändert sich am 6. November 2023 nichts. Hierfür werden Sie bis auf Weiteres die bestehenden Vorschusskonten bei den verschiedenen Ämtern Rechtssicherheit verwenden.

Mit der neuen Arbeitsweise richtet sich der FÖD Finanzen noch stärker auf Effizienz aus:

  • Die Festlegung der Gebühren und Vergütungen verbleibt in der Zuständigkeit der Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD).
  • Einnahme und Beitreibung werden schrittweise an die Generalverwaltung Einnahme und Beitreibung (GVEB) übertragen.

Ein einheitliches nationales Vorschusskonto öffnen und verwalten

  • Wie eröffnet man ein einheitliches nationales Vorschusskonto?

    Um ein Vorschusskonto zu eröffnen, beantragen Sie über die Anwendung „Strukturierte Mitteilung“ eine strukturierte Mitteilung:

    1. Geben Sie bei „Numéro d‘entreprise“ Ihre Unternehmensnummer ein.
    2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Calculer“.

    Startbildschirm der Anwendung zum Beantragen einer strukturierten Mitteilung

    Sie erhalten dann die strukturierte Mitteilung. Wir ermitteln sie auf der Grundlage Ihrer Unternehmensnummer, gefolgt von einer Kontrollzahl. Sie erhalten also immer dieselbe strukturierte Mitteilung für dieselbe Unternehmensnummer.

    Sollten Sie technische Probleme mit der Anwendung haben, wenden Sie sich bitte an den FÖD Finanzen.

    Achtung: Wenn sich Ihre Unternehmensnummer ändert, müssen Sie eine neue strukturierte Mitteilung mit der neuen Unternehmensnummer erstellen.

  • Wie füllt man ein einheitliches nationales Vorschusskonto auf?

    1. Überweisen Sie die Vorschüsse auf die einheitliche Kontonummer BE26 6792 0023 0329.
    2. Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung für jede Vorschussüberweisung.
  • Wie schließt man ein einheitliches nationales Vorschusskonto und wie fordert man den Saldo zurück?

    Wenn Sie Ihr Vorschusskonto nicht mehr nutzen, z. B. weil Sie eine neue Unternehmensnummer haben oder in den Ruhestand gehen, können Sie es schließen lassen, sodass Ihnen ein eventueller Saldo erstattet wird.

    Sie senden dann einen Antrag auf Erstattung des Saldos des Vorschusskontos per Post oder per E-Mail an das Amt Rechtssicherheit Ihres Amtssitzes oder Gesellschaftssitzes (bzw. das Amt, das auch Ihr Verzeichnis bearbeitet). Geben Sie unbedingt Folgendes an:

    • Ihre ZDU-Nummer,
    • Ihre strukturierte FIRST-Mitteilung,
    • die Kontonummer, auf die wir den Saldo zurücküberweisen sollen,
    • dass für die ZDU-Nummer auf hypothekarischer Ebene keine Urkunden mehr bearbeitet werden müssen und dass keine hypothekarischen Recherchen mehr angefragt werden.
  • Wie fordert man einen Betrag auf dem einheitlichen nationalen Vorschusskonto zurück, ohne das Konto schließen zu lassen?

    Möchten Sie, dass wir einen bestimmten Betrag auf Ihr Konto (weil Sie z. B. versehentlich einen zu hohen Betrag überwiesen haben) oder auf das Konto eines anderen Vorschusskunden (weil Sie z. B. versehentlich die strukturierte Mitteilung eines anderen Kunden genutzt haben) zurücküberweisen? Dann können Sie einen Antrag auf Erstattung einreichen.

    Senden Sie diesen Antrag per E-Mail oder per Post an das Amt Rechtssicherheit Ihres Amtssitzes oder Gesellschaftssitzes (bzw. das Amt, das auch Ihr Verzeichnis bearbeitet). Der Antrag muss unbedingt Folgendes enthalten:

    • die ZDU-Nummer des Vorschusskunden, auf dessen Konto sich der zu hohe Betrag befindet,
    • die strukturierte FIRST-Mitteilung des Vorschusskunden, auf dessen Konto sich der zu hohe Betrag befindet sowie dessen Einverständnis mit der Erstattung oder der Übertragung,
    • den genauen Betrag, den wir zurückerstatten oder übertragen sollen,
    • oder die Kontonummer des Vorschusskunden, auf die wir den Betrag erstatten sollen, oder die FIRST-Kontonummer für Vorschusskunden mit der strukturierten Mitteilung, für die der Betrag eigentlich bestimmt war,
    • die Begründung, weshalb wir diesen Betrag erstatten oder übertragen sollen.
  • Ich habe einen Vorschuss überwiesen. Ab wann wird dieser Betrag verfügbar sein?

    Bitte sehen Sie eine Bearbeitungsfrist für Ihre Überweisung vor. Wenn Sie eine Überweisung ausführen, ist diese erst nach der automatisierten Verarbeitung der verschlüsselten Tagesauszüge (CoDa) für unsere Dienste sichtbar:

    • Wenn Sie das Konto rechtzeitig auffüllen, ist das überhaupt kein Problem.
    • Wenn Sie an (Werk-)Tag 1 vor 22 Uhr über dieselbe Bank wie jene des Vorschusskontos (bpost) auf das Vorschusskonto einzahlen, wird diese Zahlung im Prinzip noch im CoDa des (Werk-)Tages 1+1 erfasst.
    • Wenn Sie an (Werk-)Tag 1 vor 15:30 Uhr über eine andere Bank auf das Vorschusskonto einzahlen, wird diese Zahlung im Prinzip im CoDa des (Werk-)Tages 1+1+1 erfasst.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da wir Ihren Antrag ablehnen müssen, wenn nicht genügend Vorschuss vorhanden ist.

    Bei der Berechnung einer eventuellen Geldbuße wegen Verzugs wird das Buchungsdatum der Zahlung berücksichtigt.

Nationale Vorschusskonten für Gerichtsvollzieher

  • Welche Gebühren und Vergütungen werden über das einheitliche nationale Vorschusskonto gezahlt?

    Seit dem 6. November 2023 wverwenden wir das einheitliche Vorschusskonto für hypothekarische Formalitäten und hypothekarische Recherchen:

    • Gebühren für Dokumente, die einer gesetzlichen hypothekarischen Formalität unterliegen: Übertragung, Eintragung, Randvermerk (z. B. Streichung),
    • die Hypothekengebühr von 0,3 %,
    • Gebühren für hypothekarische Recherchen.

    Nächste Schritte

    An noch zu bestimmenden Daten wird die neue Arbeitsweise auch für Folgendes in Kraft treten:

    • die Registrierungsgebühren (föderale und regionalisierte Brüsseler und wallonische Registrierungsgebühren), die bei der Registrierungsformalität geschuldet sind,
    • die Zahlung der Schreibgebühren, die über das Verzeichnis bezahlt werden,
    • die Zahlung für Recherchen in Sachen Registrierung und Erbschaft (z. B. für den dreißigjährigen Eigentumsnachweis).
  • Wie ist die Arbeitsweise für hypothekarische Formalitäten?

    Vorlage der Urkunde

    Sie legen die Urkunden der Gerichtsvollzieher auf Papier bei dem zuständigen Amt Rechtssicherheit vor:

    • entweder per Post
    • oder nach Terminabsprache beim Amt Rechtssicherheit.

    Geben Sie auch Ihre Unternehmensnummer als Gerichtsvollzieher an, damit keine Verwechslung in Bezug auf den Vorschuss entsteht.

    Achtung: Bei Vorlage auf dem Postweg handelt es sich um die physische Adresse des zuständigen Amtes Rechtssicherheit und nicht um die Adresse des zentralen Scanningcenters.

    Bearbeitung der Urkunde

    Wir prüfen, ob für die Urkunde die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind (einschließlich des verfügbaren Vorschusses):

    • Sind die Bedingungen nicht erfüllt, so müssen wir die Urkunde ablehnen.
    • Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird der Vorschuss zurückgelegt und dann auf dem Vorschusskonto verbraucht.

    Lieferung des Berichts

    Sie erhalten die Urkunde, die der hypothekarischen Formalität unterliegt, zusammen mit dem Bericht (oder dem Ablehnungsbescheid mit der Begründung für die Ablehnung) auf Papier.

  • Wie ist die Arbeitsweise für hypothekarische Recherchen (z. B. für hypothekarische Bescheinigungen)?

    Antrag auf Recherche

    Sie senden Ihre Anträge auf hypothekarische Recherchen von Gerichtsvollziehern per Post an das Scanningcenter in Gent (niederländischsprachige Dokumente) oder in Namur (französisch- oder deutschsprachige Dokumente).

    Fügen Sie folgende Informationen bei:

    • Ihre Unternehmensnummer als Gerichtsvollzieher (damit keine Verwechslung in Bezug auf den Vorschuss entsteht),
    • die spezifische Briefkastennummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.

    Im Dienststellenleitfaden des FÖD Finanzen finden Sie die Adressen der Scanningcenter und die spezifische Briefkastennummer des zuständigen Amts Rechtssicherheit.

    Bearbeitung der Recherche

    Wir prüfen, ob für den Antrag auf eine hypothekarische Recherche die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind (einschließlich des verfügbaren Vorschusses):

    • Sind die Bedingungen nicht erfüllt, so müssen wir die Recherche ablehnen.
    • Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird der Vorschuss zurückgelegt und dann auf dem Vorschusskonto verbraucht.

    Wenn Sie eine dringende Bescheinigung beantragen und wir diese Bescheinigung nicht mit der gebotenen Eile ausstellen, streichen wir die für dringende Anträge vorgesehenen Mehrkosten. Dieser Betrag wird dann auf Ihrem Vorschusskonto wieder zur Verfügung gestellt.

    Lieferung der Bescheinigung

    Sie erhalten die Bescheinigung (oder den Ablehnungsbescheid mit der Begründung für die Ablehnung) auf Papier.

  • Wo finde ich die monatliche Verbrauchsabrechnung?

    Derzeit stellen wir die Verbrauchsabrechnung über MyMinfin etwa in der Mitte eines jeden Monats zur Verfügung.

    Achtung: Bei Vollziehungsbeamten, die in der Form einer Gesellschaft arbeiten, ist diese nur für den/die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sichtbar, der/die in der ZDU aufgeführt ist/sind. Wir können die Verbrauchsabrechnung nicht für andere Mitarbeiter der Gerichtsvollzieheramtsstube sichtbar machen.

  • Wie gehe ich bei einer Amtsausübung vor?

    Bei einer Amtsausübung wird die Urkunde unter der Unternehmensnummer des Gerichtsvollziehers, der sein Amt ausübt, vorgelegt.

    In diesem Fall müssen Sie den Vorschuss mit der strukturierten Mitteilung des Gerichtsvollziehers, der sein Amt ausübt, auf das einheitliche Vorschusskonto überweisen.

  • Wie gehe ich bei einer Vertretung vor?

    Ein Stellvertreter legt die Urkunde unter der Unternehmensnummer des ersetzten Gerichtsvollziehers vor.

    In diesem Fall müssen Sie den Vorschuss mit der strukturierten Mitteilung des ersetzten Gerichtsvollziehers auf das einheitliche Vorschusskonto überweisen.