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Prämie Basispaket Gas und Strom

  • Ich habe eine Prämie Basispaket Gas und Strom erhalten. Muss ich die Prämie zurückzahlen?

    Ob Sie die Prämie Basispaket Gas und Strom (teilweise) zurückbezahlen müssen, hängt von Ihrem gesamten Nettoeinkommen.

    • Sie sind alleinstehend oder faktisch zusammenwohnend und werden getrennt veranlagt.
      Sie müssen die Prämie (teilweise) zurückbezahlen, wenn Ihr gesamtes Nettoeinkommen über 62.000 Euro liegt. Hierzu wird das Einkommen der Person berücksichtigt, die den Energievertrag abgeschlossen und die Prämie erhalten hat.
    • Sie sind verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend und reichen daher eine gemeinsame Steuererklärung ein.
      Sie müssen die Prämie (teilweise) zurückbezahlen, wenn Ihr gesamtes Nettoeinkommen über 125.000 Euro liegt. 

    Diese Beträge werden erhöht um:

  • Wie muss ich diese Prämie zurückbezahlen?

    Der „Sonderbeitrag Energie“ (teilweise Rückzahlung der Prämie für Gas und Strom) wird automatisch über Ihre Steuererklärung verrechnet. Sie selbst müssen nichts unternehmen.

  • Wann muss ich diese Prämie zurückzahlen?

    • Erhalt der Prämie im Jahr 2022:
      Die (teilweise) Rückzahlung der Prämie wird über Ihre Steuererklärung für das Einkommensjahr 2022 (Steuerjahr 2023) verrechnet. Für die Berechnung wird Ihr Nettoeinkommen aus dem Jahr 2022 berücksichtigt.

    • Erhalt der Prämie im Jahr 2023:
      Die (teilweise) Rückzahlung der Prämie wird über Ihre Steuererklärung für das Einkommensjahr 2023 (Steuerjahr 2024) verrechnet. Für die Berechnung wird Ihr Nettoeinkommen aus dem Jahr 2022 berücksichtigt.