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Tax Shelter - Gaming

Betrag der Investition und Wert der Tax-Shelter-Bescheinigung Gaming

Eine Investition von 48.218,53 Euro gibt Anrecht auf:

  • eine Tax-Shelter-Bescheinigung über einen Betrag von 100.000 Euro,
  • eine Steuerbefreiung von 203.000 Euro für den Anleger.

Eine Investition von 48.218,53 Euro erfordert:

  • für den Produzenten oder/und Koproduzenten:
    • 142.857,15 Euro an in Betracht kommenden europäischen Ausgaben,
    • 100.000 Euro an in Betracht kommenden direkten europäischen Ausgaben,
  • für den Produzenten:
    • 90.000 Euro an Ausgaben für Produktion und Verwertung, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) getätigt werden und aus denen steuerpflichtige Einkünfte hervorgehen,
    • 63.000 Euro an Ausgaben für Produktion und Verwertung, die im EWR getätigt werden und aus denen steuerpflichtige Einkünfte hervorgehen.
       

Kumulative Bedingungen für die Ausstellung der Tax-Shelter-Bescheinigung

In Betracht kommende Ausgaben für Produktion und Verwertung im EWR (Art. 194ter § 1 Abs. 1 Nr. 6 EStGB 92)

Der Steuerwert der Tax-Shelter-Bescheinigung entspricht 70 % der in Betracht kommenden Ausgaben für Produktion und Verwertung im EWR, die in direktem Zusammenhang mit der Produktion und der Verwertung sind.

Um eine Tax-Shelter-Bescheinigung über einen Betrag von 100.000 Euro zu erhalten: Die in Betracht kommenden Ausgaben im EWR müssen sich auf mindestens 142.857,15 Euro belaufen. Denn: 142.857,15 x 70 % = 100.000 Euro.

Die direkten in Betracht kommenden Ausgaben für Produktion und Verwertung im EWR müssen sich auf 100.000 Euro belaufen.

Im Falle einer Koproduktion stellen die von der Koproduktionsgesellschaft (die nicht die in Betracht kommende Produktionsgesellschaft ist) im EWR getätigten Ausgaben für Produktion und Verwertung in Betracht kommende Ausgaben dar. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass die in Betracht kommende Produktionsgesellschaft neben den im EWR getätigten Ausgaben auch alle in Betracht kommenden Ausgaben im EWR tätigen muss.

Im EWR getätigte Ausgaben für Produktion und Verwertung, aus denen Berufseinkünfte hervorgehen, die zu Lasten des Empfängers der Steuer der natürlichen Personen, der Gesellschaftssteuer, der Steuer der Gebietsfremden oder einer ähnlichen Regelung in einem anderen Mitgliedstaat des EWR unterliegen (Art. 194ter/3 § 2 Nr. 5 EStGB 92)

Die in Betracht kommende Produktionsgesellschaft, die das Rahmenübereinkommen unterzeichnet hat, muss die Ausgaben tätigen. Die Produktionsgesellschaft muss im EWR Ausgaben für Produktion und Verwertung in Höhe von mindestens 90 % des Wertes der Tax-Shelter-Bescheinigung tätigen, und zwar innerhalb von 24 Monaten, die frühestens 6 Monate vor dem Datum der Unterzeichnung des Rahmenübereinkommens für den Erhalt der Tax-Shelter-Bescheinigung für die Produktion des Videospiels beginnen und spätestens 24 Monate nach der Unterzeichnung des erwähnten Rahmenübereinkommens und spätestens 3 Monate nach der Fertigstellung der endgültigen Version enden.

Um eine Tax-Shelter-Bescheinigung über 100.000 Euro zu erhalten: Die im EWR getätigten Ausgaben müssen sich auf mindestens 90.000 Euro belaufen. Denn: 100.000 Euro x 90 % = 90.000 Euro.

Diese 90.000 Euro müssen die Bedingung der Steuerbarkeit erfüllen: Aus ihnen müssen Berufseinkünfte hervorgehen, die zu Lasten des Empfängers der Steuer der natürlichen Personen, der Gesellschaftssteuer, der Steuer der Gebietsfremden oder einer ähnlichen Regelung in einem anderen Mitgliedstaat des EWR unterliegen, mit Ausnahme von Ausgaben, die seitens der Produktionsgesellschaft als Beträge, die nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind (erwähnt in Artikel 206/1 Absatz 2 Nr. 2 EStGB 92), angesehen werden können, sowie von allen anderen Kosten, die nicht zum Zweck der Produktion oder Verwertung des in Betracht kommenden Werks anfallen.

Mindestens 70 % dieser im EWR getätigten Ausgaben für Produktion und Verwertung müssen Ausgaben in direktem Zusammenhang mit der Produktion und der Verwertung sein

Um eine Tax-Shelter-Bescheinigung über 100.000 Euro zu erhalten, müssen sich die im EWR getätigten Ausgaben, die direkt mit der Produktion und Verwertung zusammenhängen, auf mindestens 63.000 Euro belaufen. Denn: 90.000 x 70 % = 63.000 Euro.