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Gewährung eines zinslosen Darlehens oder eines Darlehens zu herabgesetztem Zinssatz

Arbeitgeber oder Unternehmen können jedem Mitglied ihres Personals oder einem ihrer Leiter ein Darlehen zu vorteilhaften Konditionen (zinslos oder zu herabgesetztem Zinssatz) gewähren.

Die Zinslosigkeit oder ein herabgesetzter Zinssatz gelten als steuerpflichtiger Vorteil jeglicher Art.

Gewährung eines zinslosen Darlehens oder eines Darlehens zu herabgesetztem Zinssatz

  • Wie wird der Vorteil berechnet?

    Der steuerpflichtige Vorteil jeglicher Art entspricht der Differenz zwischen:

    • dem Bezugszinssatz, der je nach Art des betreffenden Darlehens variiert, und
    • dem dem Darlehensnehmer gewährten Zinssatz.

    Achtung!

    Die Zinsermäßigung für Kinder zu Lasten wird bei der Berechnung des Zinssatzes, der dem Darlehensnehmer gewährt wird, nicht berücksichtigt.

    Erhält der Arbeitnehmer oder Unternehmensleiter eine vertraglich geregelte Ermäßigung des Zinssatzes für Kinder zu Lasten, so muss diese Ermäßigung bei der Festlegung des Vorteils jeglicher Art grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall muss der dem Arbeitnehmer gewährte Zinssatz um die erhaltene Ermäßigung für Kinder zu Lasten erhöht werden.

  • Welches sind die Bezugszinssätze?

    Es muss zwischen Hypothekendarlehen und Darlehen, die keine Hypothekendarlehen sind, unterschieden werden.

    a) Hypothekendarlehen

    Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz 

    Für diese Art von Darlehen wird der Bezugszinssatz des Jahres angewandt, in dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wird.

    Der Bezugszinssatz für 2013 ist festgelegt auf:

    • 4,45 % für Darlehen, deren Rückzahlung mit einer gemischten Lebensversicherung besichert ist,
    • 3,20 % für alle anderen Darlehen.

    Bezugszinssätze der Vorjahre

    Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz, die ab dem 1. Januar 1995 abgeschlossen wurden

    Bei dieser Art von Darlehen entspricht der zu verwendende Bezugszinssatz dem Referenzindex, der sich auf den ursprünglichen Zinssatz bezieht und der in der Hypothekenbestellungsurkunde angegeben ist. Bei jeder späteren Anpassung des Darlehenszinssatzes entspricht der Bezugszinssatz dem Referenzindex, der gemäß den Bestimmungen der vorerwähnten Bestellungsurkunde für diese Anpassung berücksichtigt werden muss.

    Die Liste der Bezugszinssätze wird jeden Monat im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

    Bezugszinssätze bis Dezember 2012

    Bezugszinssätze 2013

    b) Darlehen, die keine Hypothekendarlehen sind

    Darlehen mit fester Laufzeit, die keine Hypothekendarlehen sind

    Für diese Art von Darlehen wird der Bezugszinssatz des Jahres angewandt, in dem der Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Dieser Bezugszinssatz wird bei allen Verträgen, die nach dem 31. Dezember 1984 abgeschlossen wurden, wie folgt festgelegt:

    • entweder auf der Grundlage des für das betreffende Jahr festgelegten monatlichen Belastungssatzes. Der monatliche Belastungssatz für 2013 ist festgelegt auf:
      • 0,12 % bei Darlehen im Hinblick auf die Finanzierung eines Autokaufs,
      • 0,23 % bei allen anderen Darlehen,​

    Monatlicher Belastungssatz der Vorjahre

    • oder auf der Grundlage des realen jährlichen Belastungssatzes für das betreffende Jahr, berechnet anhand folgender Formel: realer jährlicher Belastungssatz = (monatlicher Belastungssatz x 24 x Rückzahlungsfrist in Monaten) / (Rückzahlungsfrist in Monaten + 1).  

    Darlehen ohne feste Laufzeit, die keine Hypothekendarlehen sind

    Bei Darlehen ohne feste Laufzeit, die keine Hypothekendarlehen sind, wird der Bezugszinssatz des Jahres angewandt, in dem der Darlehensnehmer über die aufgenommenen Beträge verfügt hat.

    Der Bezugszinssatz für 2013 ist auf 8,80 % festgelegt.

    Bezugszinssätze der Vorjahre

  • Wie bestimmt man den Zeitpunkt des Erhalts des Vorteils?

    Periodisch zurückgezahlte Hypothekendarlehen und Darlehen mit fester Laufzeit, die keine Hypothekendarlehen sind

    Der Vorteil gilt bei jeder Rückzahlung als angerechnet. Er wird dann systematisch auf die Kapitalrestschuld vor der entsprechenden Rückzahlung berechnet.

    Hypothekendarlehen und Darlehen mit fester Laufzeit, die keine Hypothekendarlehen sind, deren Kapital einmalig bei Ablauf der Darlehenslaufzeit zurückgezahlt wird

    Der Vorteil gilt bei jeder Zinsfälligkeit als angerechnet, wenn das Darlehen zu einem herabgesetzten Zinssatz gewährt wird, und am Ende jedes Kalendermonats, wenn das Darlehen zinslos gewährt wird. Der Vorteil wird jedes Mal auf den ursprünglichen Darlehensbetrag berechnet.

    Darlehen ohne feste Laufzeit, die keine Hypothekendarlehen sind

    Der Vorteil gilt am Ende jedes Kalendermonats als angerechnet, in dem der Darlehensnehmer über die aufgenommenen Beträge verfügt hat. Der Vorteil wird dann pro Monat auf den durchschnittlichen Darlehensstand berechnet.